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Verfasst am: 31.01.09, 02:14 Titel: Vermieter meldet sich nicht -> Rechtslage?
Person XY mietet eine Wohnung, wird 7 Monate später fristlos vom Arbeitgeber gekündigt, kann die Mietkosten nicht mehr tragen. Sie informiert die Vermieterin, welche ihr anrät, Wohngeld oder ähnliches zu beantragen.
Da Person XY auch nach Abklärung aller eventuell vorhandenen Möglichkeiten die Miete nicht bezahlen kann, kündigt sie den Mietvertrag. Der Mietvertrag war auf 1 Jahr befristet, bis dahin haben beide Parteien auf Kündigungsrecht verzichtet. Person XY schreibt in die Kündigung, dass sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündige, was ja spätestens der Ablauf des 1 Jahres wäre. Die Kündigung wird per Einschreiben versandt, die Vermieterin holt das Einschreiben nicht ab. Da sich die Vermieterin nicht meldet, stellt Person XY die MIetzahlung ein, um die Vermieterin in Bedrängnis zu bringen.
Die Vermieterin meldet sich weiterhin nicht. Person XY geht davon aus, dass die Kündigung zum Ablauf des Jahres wirksam ist, da im Vertrag steht "die Kündigung ist erstmals zum XX.XX.XXXX möglich". Person XY übersendet der Vermieterin daher nochmals die Kündigung, sowie die aktuellen Zählerstände und die Wohnungsschlüssel. Die Vermieterin holt dieses Einschreiben ab, meldet sich Monate später und gibt an, dass die Kündigung erst 3 Monate nach XX.XX.XXXX gültig ist, da die 3-monatige Kündigungsfrist zu berücksichtigen ist. Die Kündigung wurde von Person XY aber bereits vier Monate vor dem Tag XX.XX.XXXX abgesandt. Die Bringschuld von Person XY wäre dann ja erfüllt.
Des Weiteren möchte die Vermieterin eine Wohnungsübergabe 3 Monate nach Tag XX.XX.XXXX, welcher Person XY aber nicht zustimmt, da die Schlüssel ja bereits übersandt wurden.
Die Vermieterin bleibt bei ihrer Forderung der Mieten bis zum Tage 3 Monate nach dem Vertragsende, meldet sich dann aber monatelang nicht mehr.
Person XY ist bewusst, dass die Monate bis Vertragsende nachzuzahlen sind. Jedoch ist ihr unklar, ob die gesamte Miete oder nur die Kaltmiete zu zahlen ist, da Person XY bereits vor dem Tag XX.XX.XXXX ausgezogen ist.
Auch hat die Person Nachmieter gesucht, welche aber der Vermieterin nicht vorgestellt werden konnten, da diese sich ja nicht gemeldet hat. Es war der Person XY unzumutbar, die Miete zu zahlen, was der Vermieterin auch mitgeteilt wurde.
Wie ist nun die Rechtslage? Wie lange ist die Verjährungszeit für die Forderung der Vermieterin?
Was steht denn genau (wortwörtlich) zur Befristung im Vertrag? Wenn dort tatsächlich "die Kündigung ist erstmals zum XX.XX.XXXX möglich" steht, dann gilt das auch und das Mietverhältnis war auch zu diesem Termin beendet.
Gibt es eine Vereinbarung zu Nachmietern?
Wenn wirklich noch Mieten nach zu zahlen sind, dann betrifft das auch die Nebenkostenvorauszahlungen.
Seine Schulden zu zahlen, ist immer 'zumutbar'. Ob man das auch kann, ist eine ganz andere Frage.
Es gibt weder vom Vermieter, noch vom Mieter eine Verpflichtung zur Durchführung von 'Übergaben'. Das Gesetz kennt das gar nicht.
Im Grundsatz hat der Mieter dafür zu sorgen, dass die Kündigung den Vermieter rechtzeitig erreicht. Wenn ein Einschreiben nicht abgeholt wird, geht das also auf das Konto des Mieters. Das ist eben dafür keine geeignete Zustellungsart.
Anders kann es aber aussehen, wenn der Vermieter damit rechnen musste, dass eine Kündigung bei ihm eingeht. Dann hat er dafür zu sorgen, dass Post auch abgeholt wird. Wenn der Mieter den Vermieter über seine Kündigungsabsicht wirklich informiert hat, dann wäre das hier der Fall. Wenn aber lediglich über die finanziellen Probleme und die möglichen Auswege geredet wurde, dann eher nicht. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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