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Parabol-Antenne?

 
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borus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 11:29    Titel: Parabol-Antenne? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!
In einem Hochhaus, wo es Kabelfernsehen auch mit ausländischen Sendern gebt, untersangt die Eigentümergemeinschaft das Aufstellen der Parabol-Antennen. Zwar unter den Vorwänden, dass die hässlich seien und es ausländische Sender im Kabel gibt. Das Internet ist aber mit Gerichtsbeschlüssen voll, dass so etwas nicht rechtmäßig oder gar verfassunfswidrig ist. Ich möchte jetzt aber genau wissen, welche Beschlüsse o. ä. man als Nutzer einer Schüssel in der Hand hat, um die Antenne dennoch nutzen zu dürfen.

p.s. vielleicht, gab es schon das Thema, habe nicht gefunden, ein Link wäre sehr angenehm.
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Also das Aufstellen einer Satellitenschüssel auf dem Balkon (frei stehend auf Stativ) kann ebensowenig verboten werden wie das Aufstellen eines Tisches oder Sonnenschirms dort. Was der VM untersagen kann sind Bohrarbeiten zur festen Montage an der Fassade oder eine Bohrung zur Kabeldurchführung. Es gibt aber auch Kabel, die sich so durch Fenster- oder Türöffnungen legen lassen ohne zu bohren.

Also - solange keine Montagearbeiten durchgeführt werden müssen, die Schüssel also "mobil" aufgebaut ist, kann der VM die Aufstellung gar nicht untersagen.
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borus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

to maconaut:
Danke erstmal. Auch wenn die voll sichtbar wäre, darf man sie aufstellen? Ohne Montagearbeiten, aber voll sichtbar?
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emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt durchsichtige Schüssel und Antennenkabel, die durch Tür und Rahmen passen.
Man sollte so eine Antenne nicht unbedingt über die Brüstung befestigen.(Höhe)
Wenn der Spiegel auf dem Boden steht, reicht`s normaler Weise. Wichtig ist nur der Einfallwinkel. Smilie
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schnorps40
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 246
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der Eigentümer kann ausländischen Mitbürgern nicht verbieten eine Sat-Schüssel zu montieren, da sie das Recht haben, mehrere Sender in Heimatsprache zu empfangen.

Er kann allerdings vorschreiben, wo eine Sat-Schüssel montiert werden darf und dass die Montage fachmännisch fachmännisch erfolgen muss.

Auf dem angemieteten Balkon stehend kann er sie wohl nicht verbieten.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtig ist aber das die Schüssel nicht von aussen zu sehen ist. Denn der VM hat ein berechtigtes Interesse an ein einheitliches Äusseres seines Hauses. Daher kann er auch in der Regel das aufstellen verbieten. Ausser die Beeinträchtigung ist sehr gering, also z.B. nicht zu sehen weil auf dem Balkon steht, oder der Mieter ist, wie hier schon geschrieben, Ausländer. Dann kann er einen Anspruch auf Empfang muttersprachliches Programm haben. Allerdings nur wenn das Programm nicht über Kabel (evtl. auch mit Aufpreis) zu empfangen ist.
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der Eigentümer kann ausländischen Mitbürgern nicht verbieten eine Sat-Schüssel zu montieren, da sie das Recht haben, mehrere Sender in Heimatsprache zu empfangen.


wo steht denn das mit den mehreren Sendern.

Wenn entsprechende Sender im Kabelnetz (auch mit Zusatzkosten verbunden) vorhanden sind, kann der Anbau einer Schüssel sehrwohl verboten werden.
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Wichtig ist aber das die Schüssel nicht von aussen zu sehen ist.


Falsch - auch ein Sonnenschirm ist von außen zu sehen und trotzdem nicht zu verbieten. Gleiches gilt für Wäscheständer oder Bepflanzung. Oder kann der VM neuerdings die Blütenfarbe von Balkonpflanzen vorschreiben? Sicherheitshalber aber kann man die Schüssel in "Fassadenfarbe" streichen, dann passt's wieder.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.12.08, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Der Empfang von nicht ortsüblichen Programmen unterfällt dem Grundrecht auf Informationsfreiheit. Daher ergibt sich aus Treu und Glauben, daß der Vermieter die Zustimmung zur Aufstellung einer Parabolantenne nur versagen darf, wenn er dafür sachliche Gründe hat (BVerfG WuM 1991/573).
Das OLG Frankfurt (NJW 1992/2490) nimmt eine Zustimmungspflicht im Regelfall an, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
(1) Das Haus hat weder eine Gemeinschaftssatellitenantenne noch einen Kabelanschluß.
(2) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Kosten im Zusammenhang mit der Satellitenantenne frei, einschließlich der Entfernung nach Beendigung des Mietverhältnisses oder bei späterer Installation eines Kabelanschlusses / einer Gemeinschaftsparabolantenne.
(3) Die Satellittenschüssel wird von einem Fachmann angebracht.
(4) Der Vermieter hat selber einen geeigneten Montageort bestimmt.
Wenn ein Kabelanschluß gelegt ist, überwiegt i.d.R. das Interesse des Vermieters an der äußeren Gestaltung seines Anwesens (BVerfG DWW 1993/96 und WuM 1993/231). Dies gilt jedoch wiederum i.d.R. dann nicht, wenn es sich um einen Mieter ausländischer Staatsangehörigkeit handelt, der Programme in seiner Landessprache empfangen möchte (OLG Karlsruhe WuM 1993/525, BVerfG NJW 1994/1147).
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lippl
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich würde mich gerne in die Unterhaltung einbringen und näher auf die Aussage von 'maconaut' eingehen:

maconaut hat folgendes geschrieben::
Also das Aufstellen einer Satellitenschüssel auf dem Balkon (frei stehend auf Stativ) kann ebensowenig verboten werden wie das Aufstellen eines Tisches oder Sonnenschirms dort. Was der VM untersagen kann sind Bohrarbeiten zur festen Montage an der Fassade oder eine Bohrung zur Kabeldurchführung. [...]
Also - solange keine Montagearbeiten durchgeführt werden müssen, die Schüssel also "mobil" aufgebaut ist, kann der VM die Aufstellung gar nicht untersagen.


Ich habe folgenden Sachverhalt:
1. Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (4OG von acht), dass einen analogen Kabelanschluss hat (wird ja Ende 2009 abgeschaltet - zudem möchte ich gerne Digitales TV haben, was über Kabel in dieser Region leider nicht geht)
2. ich bin deutscher Staatsbürger ohne einer ausländischen Abstammung
3. In meinem Mietvertrag ist folgendes festgelegt: Zitat: >Der Mieter verpflichtet sich hiermit, auf einen Parabolantennen- Anschluss in o.g. Anwesen zu verzichten<
4. Zur Info: ich könnte u. U. mittels DVB-T mein Fernsehsignal beziehen - jedoch mit einem eher schlechteren Empfang

Nun zu meinen Fragen:

Besteht für mich in Bezugnahme auf den oben geschilderten Sachverhalt die Möglichkeit, eine mobile Parabolantenne / Satelitenschüssel (33 cm Durchmesser) auf dem Balkon entweder mittels einem Standfußes oder durch einhacken (ohne Bohrung) am Geländer zu "befestigen"? Der Vermieter / Hausverwalter würde diesem Fall nichts sehen, da ich - wie gesagt - im 4. OG wohne und die Sat-Schüssel vom Balkongeländer verdeckt würde.

Besteht für mich die Möglichkeit, den Kabelanschluss abzumelden (unabhängig ich ich mit Satelitenschüssel oder DVB-T mein TV-Programm empange) und mir die Kosten zu sparen, die mittels Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt werden?

Kennt hier jemand die ensprechende Rechtslage?
Vielen Dank.
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

@lippi

Aus der Kostentragungspflicht für den mitvermieteten Kabelanschluss kommen Sie sowieso nicht raus. Den vetraglichen Verzicht auf eine Parabolantenne halte ich für wirksam. Mag aber sein, dass die Schüssel auf Grund der örtlichen Gegebenheiten, so versteckt werden kann, dass sie keiner sieht.
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borus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an alle, es sieht so aus,dass auf dem Dach eine oder mehrere Schüsseln aufgestellt werden können. oder wird ein optischer Kabel verlegt. Es ist noch nicht entschieden, aber es wird in die Richtung schon was gemacht.
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