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Was passiert, wenn jemand mit einem Studentenvisum eine Aufenthaltungsgenehmigung in Deutschland hat und exmatrikuliert wird. Dann müsste doch die Aufenthaltsgenehmigung erlöschen, weil der Grund - also das Studium - entfallen ist, oder?
Gibt es in einem solchen Fall irgendwelche Möglichkeiten, ein neues Visum zu bekommen? Beispielsweise durch erneute Immatrikulation? Oder muss man dann ausreisen und im Heimatstaat ein neues Visum beantragen?
Gibt es vielleicht jemanden, der mir hier mit einem praxisnahen Tipp weiterhelfen kann. Am Besten wäre natürlich, wenn eine neue Aufenthaltsgenehmigung ohne Verlassen des Landes beantragt werden kann.
Gibt es in einem solchen Fall irgendwelche Möglichkeiten, ein neues Visum zu bekommen? Beispielsweise durch erneute Immatrikulation? Oder muss man dann ausreisen und im Heimatstaat ein neues Visum beantragen?
Hallo,
die erneute Immatrikulation wäre ein nicht erlaubter Zweckwechsel.
Grundsätzlich ist ein solcher bei einer noch gültigen AE nach § 16 AufenthG nur dann zulässig, wenn auf den Wechsel (=die Erteilung der neuen AE ) ein Anspruch besteht.
Zitat:
Gibt es vielleicht jemanden, der mir hier mit einem praxisnahen Tipp weiterhelfen kann.
Solche Tips sind nichts wert und die werden Sie hier auch nicht erhalten.
Ist die AE bereits erloschen, was sagt die zuständige Ausländerbehörde?
In welchem Semester befand sich der betroffene?
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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