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Unterbringung eines Hundes ohne Einwilligung

 
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Kyle_R
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 18:37    Titel: Unterbringung eines Hundes ohne Einwilligung Antworten mit Zitat

Hallo lieber Leser und Leserinnen.


Ich hätte eine Frage zur Rechtslage zu folgendem Sachverhalt:


Im August letzten Jahres wurde bei mir durch eine (mittlerweile) ehemalige Freundin ein Hund in meine Wohnung gebracht, ohne meine Einwilligung, zur "vorübergehenden" Aufsicht.
Dies geschah ohne ein vorheriges Fragen oder Ankündigung.

Diese Person allerdings hat diesen Hund nie wieder abgeholt, geschweige denn Geld für die Unterbringung/ Futter etc gezahlt.
Auf Grund meiner Situation als Student ohne BaFöG kann ich allerdings nicht das Geld für die Abgabe in einem Tierheim zahlen, (circa 150 Euro, es handelt sich um eine dt. Dogge).
Desweiteren besitze ich kein Auto für den etwaigen Transport.

Dazu kam, dass sich der Hund wegen einer verletzten Pfote und einer akuten Entzündung in tierärztliche Behandlung begeben musste und ich jetzt bereits 4 Behandlungen ohne weitere Aussicht über noch folgende Behandlungen bezahlen musste, was sich mittlerweile auf über 400 Euro beläuft. Ohne eine Behandlung würde der Hund sicher die Pfote verlieren oder im schlimmsten Fall, wenn die Infektion auf die Organe übergreift, sterben.

Die Kosten für den Unterhalt belaufen sich mittlerweile auf über 600 Euro.

Durch das nicht vorherige Ankündigen, konnte ich auch weder meinen Vermieter, noch meine Mitbewohner um Erlaubnis fragen. Dafür habe ich auch einige Zeugen, die mir bestätigen können, dass das ohne meine Zustimmung geschah.

Der Hund hat mir jetzt bereits erheblichen Schaden am vermieteten Teppich verursacht (Zimmer mit Wiese verwechselt etc), den ich im Falle eines Auszuges dann ebenso bezahlen müsste.

Dadurch, dass ich mein Studium durch Nebenjobs quasi selber finanzieren muss, habe ich auch nicht die nötige Zeit, die der Hund eigentlich bräuchte und der Unterhalt verschlingt mehr Geld, als ich im Monat verdiene.
Quasi bin ich jetzt verschuldet und kann meine Miete diesen Monat nicht bezahlen, daher bestünde sogar die Gefahr, dass ich quasi obdachlos werde, was dann sicher auch zur Folge hätte, dass ich meine Nebenjobs verliere.

Ich habe in weiser Vorraussicht sämtliche Rechnungen bzgl des Hundes aufgehoben und auch alle Mails/SMS von dieser Person.
Auf Telefonate/SMS reagiert diese Person ebenso nicht.
Auch Inserate in der Zeitung, an schwarzen Brettern bzgl eines Verkaufs des Hundes blieben erfolglos.

Desweiteren ist diese Person noch im Besitz einiger Sachen/Eigentum von mir, nach dem ich schon seit circa 4 Monaten quasi bettele.
Jetzt werde ich quasi von ihr damit erpresst, dass ich meine Sachen nur wiederbekomme, wenn ich die 300 Euro Anschaffungskosten für den Hund ihr bezahle, ich würde ihr das Geld schulden.
Jegliche Versuche, diese Sache auf vernünftige Art und Weise zu klären blieben bis jetzt erfolglos und haben auch wenig Chance auf Erfolg.

Da ich es als Mensch nicht fertig bringe, trotz meiner Lage den Hund auszusetzen (da ich mich ja sicherlich dadurch strafbar machen würde), weiß ich nun keinen Rat mehr.
Ich habe auch kein Geld mich von einem Anwalt beraten zu lassen, würde aber im Notfall einen Kredit von Privat aufnehmen.

Jetzt ist meine Frage, wie ist die Rechtslage dazu? Gibt es da überhaupt eine?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Kyle
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Aileen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal ist das Forum keine Rechtsberatung!
Des weiteren dürfen oder sollen hier nur fiktive Fälle beschrieben werden.

Fall du aber einen Tipp haben möchtest, wie du das mit dem Hund regeln sollt, würde ich erst mal die Eigentumsverhältnisse klären.
Nicht, daß du am Ende noch irgendwem einen Hund schuldest, in dessen Eigentum er sich vielleicht noch befindet.
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