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Apoplexer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 32 Wohnort: HH
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Verfasst am: 31.01.09, 19:28 Titel: Vermieter will den Schlüssel nicht |
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Hallo,
folgender Fall:
Mieter kündigt seine Wohnung fristgerecht und schickt dem Vermieter in der Kündigung die Aufforderung einen Termin zu Abnahme der Wohnung mitzuteilen. Der Vermieter meldet sich daraufhin nicht. Die letzten Tage vor dem Ablauf der Mietfrist versucht der Mieter den Vermieter zu erreichen um den Termin zu vereinbaren, auch dies gelingt nicht.
Am letzten Miettag (heute) wurde eine Wohnungsabnahme mit 3 Zeugen durchgeführt. Der Vermieter war wieder nicht bei sich zu Hause anzutreffen und die Frau verweigerte die Annahme der Schlüssel.
Kurz nach der Abnahme unter Zeugen ruft der Vermieter den Mieter an und will mit Ihm einen neuen Termin (morgen) zu Abnahme machen. Der Mieter will dies jedoch heute (Mietvertrag endet heute nicht morgen) und hat vor die Schlüssel, ebenfalls unter Zeugen in den Briefkasten zu werfen, da der Vermieter nicht bereit ist diese anzunehmen.
Was meint Ihr?
Bitte schnell antworten  |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 31.01.09, 20:17 Titel: |
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Ja, dem Vermieter die Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten werfen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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a8 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.08.2008 Beiträge: 61
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Verfasst am: 31.01.09, 21:40 Titel: |
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Am Samstagabend um 19:30 h hätte schon ein Bote persönlich übergeben müssen.
Ansonsten gilt bei Briefkästen erst der nächste Werktag.
Die Frau darf die Annahme verweigern, wenn sie nicht Vermieterin ist.
Gruß
a8. |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 01.02.09, 10:09 Titel: Re: Vermieter will den Schlüssel nicht |
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| Apoplexer hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
Was meint Ihr? |
Der Wahnsinn geht um...
| Zitat: |
Am letzten Miettag (heute) wurde eine Wohnungsabnahme mit 3 Zeugen durchgeführt. Der Vermieter war wieder nicht bei sich zu Hause anzutreffen und die Frau verweigerte die Annahme der Schlüssel. |
Eine Wohnungsabnahme durch den Mieter wird kaum möglich sein. Daran ändert sich auch bei 30 Zeugen nichts. Eine Abnahme ist ein negatives Schuldanerkenntnis, das nun keinerfalls vom Mieter abgegeben werden kann.
Der Vermieter ist keinesfalls zu einer Abnahmeerklärung verpflichtet. Verpflichtet ist vielmehr der Mieter zur Rückgabe der Mietsache. Man beachte: Rückgabe, nicht Abnahme. Wie der Mieter seine Verpflichtung erfüllt, ist sein persönliches Problem. Der Vermieter ist - von Ausnahmefällen abgesehen - lediglich zur Annahme verpflichtet. Er darf die Rückgabe also nicht vereiteln. Für die Ehefrau des Vermieters ergeben sich aus der Ehe mit dem Vermieter allerdings keinerlei Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis.
| Zitat: |
... hat vor die Schlüssel, ebenfalls unter Zeugen in den Briefkasten zu werfen, da der Vermieter nicht bereit ist diese anzunehmen.
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Lassen wir offen, ob behauptete Annahmeverweigerung tatsächlich erfolgen würde.
Mit den Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters wird der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung - vollständige Räumung unterstellt - nachgekommen sein. Beim Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten ist ein Zeuge - im Gegensatz zur "Abnahme" - durchaus sinnvoll.
Für mich ist allerdings unverständlich, warum der Mieter unbedingt selbst irgendwelche Aktionen durchführen will und als Beweis für die Durchführung einen Zeugen benennt. Der naheliegende Ablauf wäre, dass die Aktion vom Zeugen durchgeführt wird.
Der Überbringer ist der Zeuge und er wird in einem Verfahren aussagen, dass er selbst den Einwurf vorgenommen hat. Der anwesende Zeuge kann dagegen nur aussagen, dass er den Einwurf irgendwelcher Schlüssel beobachtet hat.
Der Unterschied ist die Möglichkeit einer durch den Zeugen unbemerkten Manipulation. |
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frischebrise FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.08.2006 Beiträge: 639
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Verfasst am: 01.02.09, 15:29 Titel: |
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Hallo,
RM hat ja schon einiges ausgeführt:
| Zitat: | | Kurz nach der Abnahme unter Zeugen ruft der Vermieter den Mieter an und will mit Ihm einen neuen Termin (morgen) zu Abnahme machen. Der Mieter will dies jedoch heute (Mietvertrag endet heute nicht morgen) und hat vor die Schlüssel, ebenfalls unter Zeugen in den Briefkasten zu werfen, |
Wer hat denn nun ein Interesse und die Pflicht, die Wohnung zurück zu geben?
Dann dürfte doch ein gemeinsamer Termin abzustimmen sein. VM. hat ja bekanntlich erst nach Mietvertragsende das Recht auf Rückgabe.
Als VM. würde ich auch zuerst einmal die Mietsache besehen, ehe ich die Schlüssel annähme.
Die Gefahrtragung der Schlüsselrückgabe verbleibt beim M. solange diese nicht im nachweislichen Zugriff des VM. sich befinden. _________________ Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.
grüsse
frischebrise |
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Apoplexer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2005 Beiträge: 32 Wohnort: HH
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Verfasst am: 01.02.09, 20:01 Titel: |
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| Danke für die Antworten |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 02.02.09, 13:16 Titel: |
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Kurze Frage: Ich meine mich zu erinnern, dass ein Übergabetermin für die Mietwohnung keine Pflicht ist....zumindestens wurde es hier vielfach von langjährigen Usern so zum besten gegeben...
Wenn also der Mieter frühzeitig dem Vermieter einen Übergabetermin vorgeschlagen hat (dies scheint hier anscheinend der Fall gewesen zu sein) und dieser sich nicht rührt, dann ist es dem Mieter sein gutes Recht mit unabhängigen Zeugen eine sog. Abnahme durchzuführen. Diese ist für spätere Streitigkeiten für den Mieter von Vorteil, da dann mittels Zeugen der Zustand zum Mietende belegt werden kann. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 02.02.09, 13:41 Titel: |
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| Ich bezweifele das der Mieter irgetwie eine Abnahme mit oder ohne Zeugen durchführen könnte. Bestenfalls kann durch einen Zeugen der Zustand der Wohnzung zu einem bestimmten Zeitpunkt beschrieben werden. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 02.02.09, 14:03 Titel: |
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| Werner hat folgendes geschrieben:: | | Ich bezweifele das der Mieter irgetwie eine Abnahme mit oder ohne Zeugen durchführen könnte. Bestenfalls kann durch einen Zeugen der Zustand der Wohnzung zu einem bestimmten Zeitpunkt beschrieben werden. |
Ich entschuldige dass ich den Begriff sog. Abnahme nicht in Anführungsstriche gesetzt habe. Ich ging davon aus, dass das vorgeschobene Wort: sogenannt schon ausreichend wäre um den Begriff Abnahme für den landläufigen Sprachgebrauch zu veralllgemeinern. Mir ist schon bewußt, dass ein Mieter keine Abnahme im direkten Sinne machen kann. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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