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folgendes 'Problem' hatte ich vor einiger Zeit gehört:
Ein Inhaber eines Buchführungsbüros (gewerbliche Tätigkeit) legte erfolgreich die Steuerberaterprüfung ab. Er beantragte die Bestellung als Steuerberater. Später erzählte er, er mußte vor Bestellung zum StB das Gewerbe abmelden, da StB keine gewerbliche Tätigkeit ausüben dürften.
Aber - ist es nicht so, daß die Gewerbeanmeldung nur deklaratorischen Charakter hat und keinen konstitutiven? Somit wäre das Gewerbe (Buchführungsbüro) zum Zeitpunkt der Bestellung zum StB automatisch beendet und in eine freiberufliche Tätigkeit übergegangen.
Oder?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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