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Kündigung
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Danie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 16:30    Titel: Kündigung Antworten mit Zitat

Angenommen eine vierköpfige Familie bekommt nach 9 Jahren Miete eines Einfamilienhauses am 26.01.2009 die Kündigung der Wohnung zum31.10.2009.Der Kündigungsgrund lautet Verkauf des Hauses.Der Familie wurde mitgeteilt daß kein Eigenbedarf besteht sondern der Vermieter lediglich der Annahme ist ein leeres Haus verkauft sich leichter als ein vermietetes.
Nun die Frage,bis wann muß spätestens der Einspruch gegen die Kündigung beim Vermieter sein und wie lange kann die Familie im besten Fall im Haus bleiben??

Danie
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Kündigung ist unwirksam. Ein Verkaufswunsch berechtigt generell nicht zur Kündigung. Das wäre nur dann möglich, wenn durch die Vermietung z.B. die Immobilie so gar nicht verkäuflich wäre. Dafür wäre aber der Vermieter beweispflichtig.
Eine unwirksame Kündigung bedarf auch keines Einspruchs. Wenn die Familie nicht auszieht, dann kann der Vermieter vor Gericht ziehen und sich dort erklären lassen, dass es so nicht geht.

Bei über acht Jahren Vertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist ohnehin schon neun Monate. Sollte es zu einem Prozess kommen könnte die Familie im schlechtesten Fall bis zu dessen Ende im Haus bleiben.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nur der Vollständigkeit halber: im allerschlechtesten Fall könnte die Familie den Prozess auch verlieren (wie gesagt: könnte - was in dem dargestellten hyp. Fall m.E. eher unwahrscheinlich wäre) und müsste dann mit einigen Kosten rechnen.

Ich denke auch, dass die Kündigung in dieser Form was für die Mülltonne ist. Wenn die Familie allerdings an einer einigermaßen harmonischen Fortsetzung des Mietverhältnisses interessiert ist, muss sie auch nicht abwarten, bis der Vermieter sie am 30.10. vor Gericht zerrt, sondern kann vorher das Gespräch mit ihm suchen. Prozessieren kann man dann immer noch. Oder freiwillig gegen eine gewisse Abfindung ausziehen.

Was noch passieren kann: der Vermieter kann NACHWEISEN, dass das Haus leer für den doppelten Preis (oder zumindest deutlich teurer) zu verkaufen wäre und mit diesem Argument neu kündigen - mit bessern Erfolgsaussichten.

oder

Der Vermieter verkauft das Haus vermietet, und der neue Besitzer kündigt wegen Eigenbedarf. Das kann er aber erst, wenn er im Grundbuch steht ....
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man dem Palandt Glauben schenkt, dann ist das Argument, ohne Mieter mehr Geld zu verdienen für dich allein nie ausreichend.
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jelly
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Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 937

BeitragVerfasst am: 28.01.09, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Keine Regel ohne Ausnahmen ... google doch mal nach Verwertungskündigung und nehm den zweiten Link (Urteile LG Mannheim, LG Karlsruhe). Wie gesagt, es hängt von den ganz konkreten Umständen ab, ob der Vermieter damit durchkommen würde. Aber er hätte zumindest eine mögliche Chance - wie groß auch immer. Vielleicht steht er ja vor der Pleite und muss das Haus für wenigstens den halben Verkehrswert verkaufen, um seine 10 minderjährigen Kinder nicht betteln schicken zu müssen ... und kein Käufer zahlt ihm das, solange das Haus vermietet ist ....

Mit "ich nehme an, dass das Haus leer besser zu verkaufen ist" würde ich die Erfolgschance eher in unmittelbarer Nähe von Null sehen .... in SEHR unmittelbarer Nähe.
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Danie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter hat weder Eigenbedarf noch wirtschaftliche Not,er macht es rein aus dem Grund weil er der Ansicht ist daß er ein leeres Haus besser verkaufen kann,außerdem sagt er da die Familie auch einen kleinen Hund im Haus halte würde dies jeden Käufer abhalten.
Welchen Betrag könnte man z.B.dem Vermieter als Umzugskosten oder Entschädigung vorschlagen wenn man seinem Wunsch entsprechen und ausziehen würde??
Danie
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Gesetzgeber hat festgelegt, das es ein wichtiger Grudn für eine solche Kündigung sein kann, wenn der Vermieter "der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde" (§ 573 BGB).
Entscheidend sind hier die Worte "angemessen" und "erheblich".
Wie schon gesagt, dürfte die reine Erwartung, einen besseren Verkaufspreis zu erziehlen, nicht als Kündigungsgrund ausreichen, denn das gilt immer. Der Vermieter hätte also darzulegen, dass der erreichbare Preis nicht 'angemessen' ist, und dies 'erheblich'. Er wird also schon ein bischen mehr vortragen müssen, als: "Ohne Mieter gibt's mehr Schotter".

Allerdings wird man sich heftig streiten können, wann das nun der Fall ist. Daher gibt es in dem von jelly angeführten Link auch zwei Urteile in entgegengesetzter Richtung.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ohne anwaltliche Prüfung des Kündigungsschreibens würde ich als Mieter das "heiße Eisen" der unwirksamen Kündigung nicht anfassen.

Der beste Rat hier ist wirklich, sich mit dem VM (ggf. gegen Versüßung) gütlich zu einigen.

Wenn der VM wirklich will, dann ist der Mieter früher oder später draußen (und hat bis dahin wahrscheinlich) kein schönes Leben



MfG
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Danie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Was bedeutet für Dich gegen Versüßung???Mir ist klar daß er uns früher oder später rauskriegt,aber ein Umzug kostet viel Geld und ich finde an den Kosten könnte er sich doch dann beteiligen.Ich weiß nur nicht wieviel ich von Ihm verlangen soll,ob er überhaupt etwas bezahlt bleibt natürlich offen.Ich denke aber eine gütliche Einigung wäre das beste.

Danie
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Peacekeeper
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ohne anwaltliche Prüfung des Kündigungsschreibens würde ich als Mieter das "heiße Eisen" der unwirksamen Kündigung nicht anfassen.

Der beste Rat hier ist wirklich, sich mit dem VM (ggf. gegen Versüßung) gütlich zu einigen.

Wenn der VM wirklich will, dann ist der Mieter früher oder später draußen (und hat bis dahin wahrscheinlich) kein schönes Leben



MfG


Könnte aber genauso den VM treffen. wenn die Mieter es auf eine Räumungsklage ankommen lassen und so lange keine Miete mehr zahlen.

Ich denke aber auch das eine Prüfung der Kündigung von einem Rechtsanwalt getätigt werden sollte.
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Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danie hat folgendes geschrieben::

Was bedeutet für Dich gegen Versüßung???



Hallo,

Versüßung aus Sicht des Mieters:

der VM zahlt Geld Winken


MfG
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 29.01.09, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Wenn der VM wirklich will, dann ist der Mieter früher oder später draußen (und hat bis dahin wahrscheinlich) kein schönes Leben
Wie macht er das, wenn er wirklich will? Geschockt
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Wenn der VM wirklich will, dann ist der Mieter früher oder später draußen (und hat bis dahin wahrscheinlich) kein schönes Leben
Wie macht er das, wenn er wirklich will? Geschockt



Hallo,

1. Miete bis zum Äußersten (zulässigen) erhöhen
2. Prüfen lassen, was an NK eigentlich alles abgerechnet werden kann
3. Reparaturen solange aufschieben, wie es geht
4. Recht auf regelmäßige Begehung bis zum Maximum in Anspruch nehmen
...
...
...


Sehr böse

MfG
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ach Du liebe Zeit, wie fürchterlich...! Mit den Augen rollen
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danie hat folgendes geschrieben::
Ich weiß nur nicht wieviel ich von Ihm verlangen soll,ob er überhaupt etwas bezahlt bleibt natürlich offen.Ich denke aber eine gütliche Einigung wäre das beste.

Danie

Es gibt Umzugsfirmen, die erstellen einem Angebote.
Man könnte dem VM anbieten sogar vorher auszuziehen...
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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