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Löschungsbewilligung

 
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emi 10
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 23:00    Titel: Löschungsbewilligung Antworten mit Zitat

Gebühr nach Kreditrückzahlung
Ärger mit der Bank hatten einige Verbraucher nach der Rückzahlung oder Umschuldung ihrer Kredite. Ein Kunde der (XY-Bank / report) etwa wollte nach der Rückzahlung seines Baukredits eine Löschungsbewilligung haben. Sie ist nötig, um die zugunsten der Bank eingetragene Grundschuld im Grundbuch zu löschen. Prompt zog die (XY-Bank / report) dafür ein "Entgelt für Grundbucherklärung" in Höhe von 127 Euro von seinem Konto ein. Dabei hatte der BGH schon 1991 entschieden: Die Bank ist verpflichtet, eine Löschungsbewilligung auszustellen, eine Gebühr dafür ist unzulässig. Die (XY-Bank / report) buchte die Gebühr sofort zurück, als der Kunde protestierte.

( Quelle ARD )

Dabei hatte der BGH schon 1991 entschieden: Die Bank ist verpflichtet, eine Löschungsbewilligung auszustellen, eine Gebühr dafür ist unzulässig.
( Auszug)

Meine Frage:
Wo kann ich dieses Urteil finden bzw. das Aktenzeichen ?
Auf der BGH Seite sind Urteile erst ab Anno 2ooo.

Für sachdienliche Hinweise jeweils ein Smilie

MfG
Emi 1o

Ein Geschockt jedoch für die Nennung von Klarnamen - report, Moderator FDR
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Urteil des BGH vom 7.5.1991 BGH mit AZ: XI ZR 244 /90 betrifft aber nur Gebühren der Bank selbst. Kosten des Notars kann die Bank weitergeben.

Online kenne ich keine Fundstelle für den Urteilstext. Hier hilft eine gutsortierte Bibliothek ((ZIP 1991, 857 ; NJW 1991, 1953)
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emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

@Karsten11
Smilie Toller Hinweis, hat mir weiter geholfen,Danke.

@Report
Kommt nicht mehr vor; war Gedankenlosigkeit meinerseits, Weinen

MfG
Emi 1o
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