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recht.de :: Thema anzeigen - Pflicht zur Anmeldung bei Pflege der Mutter?
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Pflicht zur Anmeldung bei Pflege der Mutter?

 
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ac-hr
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 03:12    Titel: Pflicht zur Anmeldung bei Pflege der Mutter? Antworten mit Zitat

Angenommen, Person A lebt seit ca. 2 Jahren in RLP-Stadt, um dort ihre Mutter zu pflegen.
A hat aber weiterhin ihre Wohnung in NRW-Stadt, die sie ca. alle zwei Monate besucht, um nach dem rechten zu schauen. Sie hat auch dort ihren angemeldeten Hauptwohnsitz.
Muss A befürchten, wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz belangt zu werden, weil sie sich mehrheitlich in RLP-Stadt aufhält?
Anmerkung: RLP-Stadt liegt in RLP und B-Stadt in - ist ja klar - NRW.
_________________
Gruß Rainer!
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Hauptwohnsitz ist bei Verheirateten am Familienwohnsitz. Bei Ledigen ist der Hauptwohnsitz dort, wo sie sich am häufigsten aufhalten.

=> Verstoß gegen Melderecht ist gegeben.
_________________
mfg
Klaus
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