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Anmeldungsdatum: 19.09.2007 Beiträge: 135 Wohnort: N R W
Verfasst am: 01.02.09, 03:12 Titel: Pflicht zur Anmeldung bei Pflege der Mutter?
Angenommen, Person A lebt seit ca. 2 Jahren in RLP-Stadt, um dort ihre Mutter zu pflegen.
A hat aber weiterhin ihre Wohnung in NRW-Stadt, die sie ca. alle zwei Monate besucht, um nach dem rechten zu schauen. Sie hat auch dort ihren angemeldeten Hauptwohnsitz.
Muss A befürchten, wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz belangt zu werden, weil sie sich mehrheitlich in RLP-Stadt aufhält?
Anmerkung: RLP-Stadt liegt in RLP und B-Stadt in - ist ja klar - NRW. _________________ Gruß Rainer!
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