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Versammlungsleiter / Wahl des Vorstands

 
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joka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 13:03    Titel: Versammlungsleiter / Wahl des Vorstands Antworten mit Zitat

Hallo,
bei unserem Verein steht eine -wahrscheinlich- stürmische Mitgliederversammlung an.
Meine Frage ist nun, wer als Versammlungsleiter in Betracht kommt. Laut Satzung wird der Versammlungsleiter gewählt. Darf dieser Mitglied des aktuellen Vorstands sein, oder ist dies nicht in Ordnung ? Zudem stellt sich die Frage was geschieht, wenn ein neuer 1. Vorsitzender gewählt wird und dieser neue Vorsitzende dann keinen neuen Vorstand (2. Vors., Beisitzer und Kasseanwart) zusammen bekommt. Ist der Verein dann führungslos (sprich Notvorstand mit der alten Besetzung samt altem 1. Vortsitzenden ??).
Zu guter letzt noch eine Frage zu den Rechnungsprüfern / Kassenprüfern.
Müssen die entlastet werden ? (Lt. Satzung ja) Aber dahingehend gibt es auch diverse Meinungen.,......


Kann mir jemand helfen ????
Wäre sehr nett !!

Vielen Dank !
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

das liest sich alles ein bischen durcheinander.-

Normalerweise ist der Erste Vorsitzende doch der Versammlungsleiter Ausrufezeichen
Bitte mal in der Satzung nachlesen.
Oder Meinst dn den Wahlleiter ?

Zitat:
Zudem stellt sich die Frage was geschieht, wenn ein neuer 1. Vorsitzender gewählt wird und dieser neue Vorsitzende dann keinen neuen Vorstand (2. Vors., Beisitzer und Kasseanwart) zusammen bekommt. Ist der Verein dann führungslos


Es ist nicht die Aufgabe des 1. Vorsitzenden den restlichen Vorstand zusammen zubekommen sondern die Leute werden von den Mitgliedern in der MGV gewählt, oder sie wurden schon gewählt und sind noch im Amt.

Zitat:
Zu guter letzt noch eine Frage zu den Rechnungsprüfern / Kassenprüfern.
Müssen die entlastet werden ? (Lt. Satzung ja) Aber dahingehend gibt es auch diverse Meinungen.,......



Die Kassenprüfer müssen nicht entlastet werden, sondern sie beantragen auf der MGV die Entlastung der Vorstandschaft, soweit ihr Prüfungsergebnis das zulässt.

Gruß roni
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joka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 13:56    Titel: Re/ Vorstand Antworten mit Zitat

Hallo,
danke für die Antwort.
Mag sein, dass meine Frage etwas verwirrend war.

Ich meinte den Versammlungsleiter. Habe nochmals in der Satzung nachgeschaut. Darüber steht nichts drinnen, wer das sein kann oder wer dies ist. Ich nehme an, das ist das Recht des 1. Vors. Danke soweit !

Zum Vorstand. Ja - also es scheint, als ob sich eine Person zur Wahl zur 1. Vors. stellt. Der Rest des Vorstands will jedoch nur unter dem alten 1. Vors. sich nochmals zur Wahl stellen.
Der komplette Vorstand wird also (samt 1. und 2. Vors.) neu gewählt. Ebenso die Kassenprüfer.
[/list]
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Meinung ist, dass die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter wählen kann, wenn die Satzung dem Vorstand nicht das Recht einräumt, die Versammlung zu leiten.
Der Vorsitzende braucht aber nicht von sich aus einen Versammlungsleiter wählen lassen, sondern ist Krafts Amtes zunächst mal Versammlungsleiter. Falls die Mitgliederversammlung jedoch durch einen Antrag eine Initiative zur Wahl eines anderen Versammlungsleiters ergreift, muss der Vorsitzende über die Versammlungsleitung durch die Mitgliederversammlung abstimmen lassen..

Eine bindende Verknüpfung von Vorstandsamt und Versammlungsleitung kann ohne Satzungsregelung schon deshalb nicht bestehen, weil ja sonst der Mitgliederversammlung damit das Recht zur Regelung der eigenen Angelegenheiten genommen wird.
Dass dem Vorstand durch seine Wahl von der Mitgliederversammlung auch das Recht der Mitgliederversammlung vorzuschreiben übertragen wurde, nach welchen "Regelungen" künftige Zusammenkünfte der Mitglieder (Mitgliederversammlungen) abzulaufen hätten klingt für mich abenteuerlich und nach Unterstellung, keinesfalls aber überzeugend.

Gerade wenn die Versammlungsleitung in der Satzung nicht dem Vorstand übertragen wurde, kann man den Geschäftsführungsauftrag "den Verein zu führen" nicht soweit auslegen, dass damit auch die Führung des Organs übertragen wurde, welches ihn selbst wählt.

Gerade weil die Versammlungsleitung in der Satzung nicht dem Vorstand übertragen wurde, kann die Versammlung dieses Recht auch weiter für sich beanspruchen und anders vergeben.
Damit hat die Versammlung durchaus das Recht, einen eigenen Versammlungsleiter zu wählen und diesen Auflagen zu machen, in welchem Rahmen die Versammlung ablaufen soll.

Zur Frage:
Natürlich kann die Mitgliederversammlung auch ein Kandidaten für den Vorstand als Versammlungleiter wählen. Sinnvollerweise, sollte dann bei der Wahl ein extra Wahlleiter bestimmt werden.
Ob der gewählte Vorsitzende nach seiner Wahl die Versammlungsleitung übernehmen soll, entshceidet auch wieder die Mitgliederversammlung. Automatisch steht ihm dieses Recht nicht zu. (siehe oben)

Kassenprüfer müssen nicht entlastet werden. Dann müßte es ja wieder MItglieder geben, die die Tätigkeit der Kassenprüfer kontrollieren.
_________________
Spezi

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joka
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 16:54    Titel: Versammlungsleiter / Wahl des Vorstands Antworten mit Zitat

Danke schön !
Ist es notwendig, dass der Wahlleiter weder dem alten - noch dem neuen Vorstand angehört bzw. angehören soll ?

Zudem wäre es noch interessant zu wissen was geschieht, wenn zwar ein neuer Vorsitzender gewählt wird, aber dann der Rest des Vorstands keine Mehrheit erhalten sollte (oder einfach kein 2. Vorsitzer u Schatzmeister u Beisitzer) antreten sollte.... ?

Wie Ihr seht, habe ich leider sehr wenig Ahnung von der Thematik Mit den Augen rollen
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist es notwendig, dass der Wahlleiter weder dem alten - noch dem neuen Vorstand angehört bzw. angehören soll ?


Dies entscheidet letzlich die Mitgliederversammlung.
Gegen Mitglieder des alten Vorstandes die nicht kandidieren sehe ich keine Bedenken.
Kandidaten sollten sich für ein solchen Amt nicht aufstellen lassen.

Zitat:
Zudem wäre es noch interessant zu wissen was geschieht, wenn zwar ein neuer Vorsitzender gewählt wird, aber dann der Rest des Vorstands keine Mehrheit erhalten sollte (oder einfach kein 2. Vorsitzer u Schatzmeister u Beisitzer) antreten sollte.... ?


Es ist eine neue Versammlung mit Wahlen für die rstl.. Ämter nötig.
_________________
Spezi

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