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Verschuldensgrad bei (widerrechtlicher) Markennutzung

 
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James T.
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Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 10:27    Titel: Verschuldensgrad bei (widerrechtlicher) Markennutzung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Abmahnungen bei der (widerrechtlichen) Nutzung von Marken sind ja das tägliche Brot einiger Anwälte. Wenn man sich das Markenregister so anschaut, sind quer durch alle Klassen auch sehr gebräuchliche Wortschöpfungen angemeldet.

Bei markenrechtlichen Abmahnungen werden die RA Kosten ja nur dann ersatttet, wenn ein Verschulden vorliegt. Inwieweit muss ein Gewerbetreibender denn prüfen, ob ein etwaiger Name bereits geschützt ist?

Gruß,
J
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 13:24    Titel: Re: Verschuldensgrad bei (widerrechtlicher) Markennutzung Antworten mit Zitat

James T. hat folgendes geschrieben::
Bei markenrechtlichen Abmahnungen werden die RA Kosten ja nur dann ersatttet, wenn ein Verschulden vorliegt


Wirklich? Ich dachte bisher immer, Unterlassungsansprüche seien verschuldensunabhängig.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vom Patentrecht kenne ich es so (und denke, dass es im Markenrecht nicht anders ist), dass man eine Obliegenheit hat, nach bestehenden Schutzrechten zu recherchieren (bzw. einen Anwalt damit zu beauftragen, wenn man selbst Laie ist). Tut man das nicht, handelt man fahrlässig. Deswegen dürfte im Normalfall der Markenrechtsverletzung immer ein Verschulden vorliegen.
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