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Verfasst am: 03.02.09, 10:27 Titel: Verschuldensgrad bei (widerrechtlicher) Markennutzung
Hallo zusammen,
Abmahnungen bei der (widerrechtlichen) Nutzung von Marken sind ja das tägliche Brot einiger Anwälte. Wenn man sich das Markenregister so anschaut, sind quer durch alle Klassen auch sehr gebräuchliche Wortschöpfungen angemeldet.
Bei markenrechtlichen Abmahnungen werden die RA Kosten ja nur dann ersatttet, wenn ein Verschulden vorliegt. Inwieweit muss ein Gewerbetreibender denn prüfen, ob ein etwaiger Name bereits geschützt ist?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 03.02.09, 13:24 Titel: Re: Verschuldensgrad bei (widerrechtlicher) Markennutzung
James T. hat folgendes geschrieben::
Bei markenrechtlichen Abmahnungen werden die RA Kosten ja nur dann ersatttet, wenn ein Verschulden vorliegt
Wirklich? Ich dachte bisher immer, Unterlassungsansprüche seien verschuldensunabhängig. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Vom Patentrecht kenne ich es so (und denke, dass es im Markenrecht nicht anders ist), dass man eine Obliegenheit hat, nach bestehenden Schutzrechten zu recherchieren (bzw. einen Anwalt damit zu beauftragen, wenn man selbst Laie ist). Tut man das nicht, handelt man fahrlässig. Deswegen dürfte im Normalfall der Markenrechtsverletzung immer ein Verschulden vorliegen.
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