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Handy am Steuer

 
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illu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 00:47    Titel: Handy am Steuer Antworten mit Zitat

Hallo Leute
Ich bin neu hier und ich werde es kurz machen.
Vor ein paar Tagen erreichte mich ein Brief einer gewissen Stadtverwaltung in BW. Mir wird Vorgeworfen nach § 24StVG eine Ordnungswidrigkeit begannen zu haben. Der Tatvorwurf lautet:
" Sie benutzten als Führer des Kfz verbotswidrig ein Mobil-oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24StVG;--BKat"

Zeugen: PHM.........und ein PK.............."

Ich soll jetzt eine Stellungnahme zu den Vorwurf machen oder angaben zur meiner Person.
Ich wurde noch nie wegen diesem Vorfall von der Polizei angehalten.
Ausserdem weiss ich nicht ob ich an diesem Tag zur jener Uhrzeit an den so genannten Ort war. Kann man mir einfach so einen Tatbestand nach Hause schicken, nur weil angeblich zwei Polizeibeamten mich gesehen haben?
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?

Mfg Illu

PS: Ort und Zeitangaben sowie Namen nenne ich nicht bevor ich noch mehr Schwierigkeiten bekomme.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 00:59    Titel: Re: Handy am Steuer Antworten mit Zitat

Aufgrund unserer Forenregeln ganz allgemein:
illu hat folgendes geschrieben::
Ich wurde noch nie wegen diesem Vorfall von der Polizei angehalten.
Man muß auch nicht angehalten werden, um eine Anzeige zu bekommen.

illu hat folgendes geschrieben::
Ausserdem weiss ich nicht ob ich an diesem Tag zur jener Uhrzeit an den so genannten Ort war.
Das Fahrzeug scheint jedenfalls dagewesen zu sein. Solange man nicht das Gegenteil beweisen kann, wird das wohl als gegeben angenommen werden, zumal bei zwei Polizisten als Zeugen.

illu hat folgendes geschrieben::
Kann man mir einfach so einen Tatbestand nach Hause schicken, nur weil angeblich zwei Polizeibeamten mich gesehen haben?
Ja.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 24.01.09, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann man mir einfach so einen Tatbestand nach Hause schicken, nur weil angeblich zwei Polizeibeamten mich gesehen haben?


Ja.


Zitat:
ch soll jetzt eine Stellungnahme zu den Vorwurf machen oder angaben zur meiner Person.


Zur Person musst du Angaben machen - zum Vorwurf darfst du dich äußern.
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Schoeneberg30
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Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es eigentlich auch verboten, eine Sms zu schreiben während der Fahrt, oder an der roten Ampel, oder ist es erst verboten, wenn man das Telefon am Ohr hält? Wenn mich jemand während der Fahrt anruft mache ich den Lautsprecher an und lege das Handy auf meinen Schoss, ist das auch verboten?
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Casimir
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sie benutzten als Kfz-Führer des o.a. Fahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.


Sie müssen nicht mal tippen...halten reicht schon...
_________________
Alles wird gut.
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Ist es eigentlich auch verboten, eine Sms zu schreiben während der Fahrt, ?


Ja

-> (1a) 1Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. 2Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
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