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Teilzeit möglich?

 
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Christian-Recht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2007
Beiträge: 38

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 15:32    Titel: Teilzeit möglich? Antworten mit Zitat

Guten Tag

ein Beamter mit regelmäßger Arbeitszeit von Montag bis Freitag hat als Bundesbeamter ein Stundensoll von 41 Stunden wöchentlich.

Unter welchen Vorraussetzungen kann er Teizeit beantragen, und zwar eine Reduzierung um etwa 20 Prozent, also auf etwa 33 Stunden Wochensoll?

Wie ist dann die Arbeitszeit zu leisten, 33 Stunden an 4 Tagen oder auf 5 Tage verteilt?

Vielen Dank!

PS: Ich frage deshalb, weil der Beamte bisher gar keine Erfahrungen mit "Tagesdienst" hatte, bisher war er im Wechselschichtdienst eingesetzt...
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lawyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hinsichtlich der Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung sollte der Beamte in das für ihn gültige Beamtengesetz schauen. Es gibt die sogenannte voraussetzungslose Teilzeit (Mindestumfang regelhaft mindestens die Hälfte) und Teilzeit aus familiären Gründen (z.B. Betreuung von kleinen Kindern oder Pfelge naher Angehöriger).

Die Verteilung auf die einzelnen Tage richtet sich dann nach den dienstlichen Belangen oder internen Spielregeln
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