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Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 04.02.09, 11:20 Titel:
Hinsichtlich der Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung sollte der Beamte in das für ihn gültige Beamtengesetz schauen. Es gibt die sogenannte voraussetzungslose Teilzeit (Mindestumfang regelhaft mindestens die Hälfte) und Teilzeit aus familiären Gründen (z.B. Betreuung von kleinen Kindern oder Pfelge naher Angehöriger).
Die Verteilung auf die einzelnen Tage richtet sich dann nach den dienstlichen Belangen oder internen Spielregeln
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