Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 02.02.09, 10:16 Titel:
Zwei Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids für die Ordnungswidrigkeit welche zur Eintragung der
Zitat:
06/2008 -- 3 Punkte
führte, werden alle Punkte getilgt, sofern bis dahin kein Verstoß begangen wird, der eine erneute Eintragung zur Folge hat.
Der
Zitat:
07/2005 -- 1 Punkt
wird in jedem Fall fünf Jahre nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids für die Ordnungswidrigkeit welche zur Eintragung führte, gelöscht. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.