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Probleme mit Zahlung der Bestattungskosten

 
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Nati85
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Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 12:40    Titel: Probleme mit Zahlung der Bestattungskosten Antworten mit Zitat

Hallo,
ich bin als Kind von dem damalig neuen Mann meiner Mutter als Kind angenommen worden ( nicht Adoptiert ).
Nach der Trennung der beiden hatte ich zu Ihm keinen größeren Kontakt mehr.
Nun ist er leider letztes Jahr verstorben und obwohl er 4 leibliche Kinder hat kümmerten Wir uns erstmal um die ganzen Formalitäten.
Dazu gehörte natürlich auch die ganze Abwicklung mit der Bestattung, da er im Familiengrab seiner Familie beigesetzt werden sollte.
Leider drängte der Bestatter darauf das ich das alles Unterschreiben soll ( ursprünglich wollte meine Mutter es Unterschreiben, was er aber nicht wollte ), sonst würde er irgendwo unter den grünen Rasen kommen.
Da man in so einer Situation nicht sehr viel Zeit hatte um sich mit den rechtlichen Dingen zu beschäftigen, tat ich das.
Nun verlangt der Bestatter natürlich von Mir das ganze Geld, obwohl ich ja wie gesagt nicht einmal sein leibliches noch ein adoptiertes Kind von ihm bin.
Von den Rest seiner Familie will natürlich mit einmal auch keiner mehr was Zahlen, obwohl Sie es unbedingt wollten das er ins Familiengrab kommt.
Von seinen 4 Kindern; 1=minderjährig, 1=arbeitslos und die 2 anderen interessiert es nicht, ist wohl ohne rechtlichen Beistand nichts zu erwarten.
Nun meine Frage, hätte ich als angenommenes Kind dieses Formular überhaupt unterschreiben dürfen?
( Wie gesagt, meine Mutter wollte unterschreiben, durfte aber nicht. Er drängte mich als Hatz IV Empfängerin dazu es zu unterschreiben (er wurde vorher von uns über meine finanzielle Situation aufgeklärt ))
Bei dem Gespräch waren unter anderem neben meiner Mutter auch sein minderjähriger Sohn und auch sein arbeitsloser Sohn dabei die dies bezeugen können.
Wie kann ich mich in dieser Situation jetzt im nachhinein verhalten, da ja wie gesagt seine Familie und seine leiblichen Kinder noch vorhanden sind sie es aber nicht interessiert?
Ist meine Unterschrift dadurch das ich ja „nicht einmal sein Kind bin“ und der Bestatter dies auch wußte und mich trotzdem dazu drängte überhaupt Rechtskräftig?
Wer muß die Kosten eigentlich tragen?
Wie ist die Rechtslage?

Danke schonmal Nati85
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der alte Spruch: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Wenn Sie also nicht minderjährig sind, haben Sie einen rechtswirksamen Vertrag abgeschlossen.

Ob Sie mit dem Toten verwandt sind, ist irrelevant; wenn ich möchte, darf ich auch die Beerdigung von Fidel Castro bezahlen, wenn es soweit ist.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
M.A.S. hat folgendes geschrieben::
Ob Sie mit dem Toten verwandt sind, ist irrelevant; wenn ich möchte, darf ich auch die Beerdigung von Fidel Castro bezahlen, wenn es soweit ist.



Das erscheint mir etwas kurz gegriffen. Es kann durchaus ein Erstattungsanspruch gegen die Erben bestehen, zumal Beerdigungskosten nach § 1968 BGB Nachlassverbindlichkeiten sind.


stimmt,
aber problematisch wird das Ganze, wenn kein Nachlass da ist Winken

Gruß roni
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, wir sind im Ergebnis bei zwei unterschiedlichen Fällen:

1) Der Threadersteller hat die Bestattung in Auftrag gegeben und muss den Bestatter bezahlen. Daran gibt es nichts zu deuteln.

2) Der Threadersteller könnte allerdings einen Erstattungsanspruch gegen die Erben haben. Ob dieser durchsetzbar ist, richtet sich danach, ob überhaupt ein Erbe vorhanden ist und ob dies ggf. zur Kostendeckung der Bestattungskosten ausreicht.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Nati85
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Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal, mitlerweile ist mir ja auch klar wie Blauäugig ich mit der Unterschrift war. Allerdings war es mir in diesem Moment nicht so klar, da ich ja wie gesagt dazu gedrängt wurde und alles schnell schnell gehen mußte. Da meine Mutter lt. dem Bestatter schon nicht unterschreiben durfte obwohl sie eindeutig mehr mit dem verstorbenen zu tun hatte als ich machte mich im nachhinein auch stutzig, aber da war es ja leider schon zu spät. Er wollte halt seine Unterschrift und die hat er leider auch bekommen durch meine Gutmütigkeit.Da es ja wie gesagt 4 leibliche Kinder und noch zig Familienangehörige von ihm gibt und dies dem Bestatter auch klar war, gibt es da keine Möglichkeit die Kosten an Kinder und Familie zu übertragen?

Danke nochmal
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

normalerweise sind die Erben Bestattungspflichtig. Du hast das aber nun für die übernommen. Der Bestatter richtet seine Rechnung an dich, weil du durch Unterschrift den Auftrag erteilt hast. Du kanns nun die Rechnung an die nächsten Verwandten weitergeben in der Hoffnung dass die dir das bezahlen. Sollten die mittellos sein, wird das schwirig werden nochmal an das Geld zu kommen. Die Bestattungskosten sind eig. aus dem Nachlass zu zahlen, Wird denn überhaupt was vererbt ??

Gruß roni
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Nati85
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Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist es ja, wenn es was zu Erben gegeben hätte wären sicher alle rechtzeitig da gewesen und hätten die Hände aufgehalten.
Ich weiß das bei den Familienangehörigen und bei 2 seiner Kinder Geld durch Einkommen in den Familien vorhanden ist. Allerdings will bis jetzt keiner weiter etwas damit zu tun haben. Die beiden Töchter haben ja bis jetzt nicht mal das Erbe ausgeschlagen.
Ich finde die Einstellung seiner Familie nur sehr Traurig, erst wollen das er ins Familiengrab und praktisch vor ihre Haustür kommt und dann sich nur noch Quer stellen wenn die Beerdigung erfolgt ist.
Gibt es da nicht irgendwie die Chance das man sie da mit zur Rechnung ziehen kann?

Gruß Nati
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Das erscheint mir etwas kurz gegriffen. Es kann durchaus ein Erstattungsanspruch gegen die Erben bestehen, zumal Beerdigungskosten nach § 1968 BGB Nachlassverbindlichkeiten sind.


Oh, erst mal danke für den Hinweis (so tief unten ins BGB verirre ich mich selten Winken).

Kann man aber nicht davon ausgehen, daß durch die Vertragsunterzeichnung der Unterzeichnende konkludent gegenüber den Erben erklärt hat "ich übernehme das"?

Der §1968 BGB bindet doch die Erben gegenüber dem Staat, wie ich das verstehe (und ggfs. vielleicht noch direkt oder mittelbar gegenüber dem Bestatter), aber einen Erstattungsanspruch gegen jeden, der die Beerdigungskosten übernommen hat, sehe ich daraus nicht sofort. Ich kenne allerdings auch die Rechtsprechung dazu noch weniger als den Paragraphen selbst. Verlegen
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

mir ist gerade nicht klar, ob hier übersehen wird, dass die Annahme als Kind (vermutlich die Ehegattenadoption durch den Stiefvater) siehe dazu den Ausgangsbeitrag die TE als gleichberechtigtes Kind in den Kreis der bereits vorhandenen leiblichen Kinder aufgenommen hat.

Die Formulierung im Ausgangsbeitrag:
Zitat:

ich bin als Kind von dem damalig neuen Mann meiner Mutter als Kind angenommen worden ( nicht Adoptiert ).


ist doch eindeutig diejenige die verwendet wird wenn das kind eines Ehegatten durch den neuen Ehepartner angenommen wird.

Damit sind jetzt fünf bestattungskostenerstattungspflichtige Kinder gleichberechtigt nebeneinander, d.h. die TE muß jetzt bei den Halbgeschwistern zusehen ihre Auslagen erstattet zu bekommen, oder?

@Nati85:

Stimmt diese Formulierung mit der Annahme als KInd?
Haben Sie eine aktuelle Abstammungsurkunde vorliegen?

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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