Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - doppelte Bestrafung erlaubt?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

doppelte Bestrafung erlaubt?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Rolfe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 23:13    Titel: doppelte Bestrafung erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo,
A. und B. liefern sich einen Ehe-Rosenkrieg.
B hat gegen A. eine einstweilige Verfügung durchgesetzt, in welcher es A. untersagt ist, sich B. bis auf 200 m zu nähern, Kontakt aufzunehmen pp.
Das Übliche also.
Nun soll A. in 2 Fällen dagegen verstoßen haben. B´s Anwalt erstattet sowohl Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstosses gegen das Gewaltschutzgesetz in diesen 2 Fällen und stellt zusätzlich einen Antrag an das Gericht,
wegen Verstosses gegen die Auflagen der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld zu verhängen.
Es handelt sich um ein und denselben Sachverhalt und um ein und dieselbe Pflichtverletzungen, die sowohl dem Strafverfahren, als auch dem Antrag auf Ordnungsgeld zugrunde liegen.
Muss der Richter, der über das Ordnungsgeld zu entscheiden hat, nicht erst den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, bevor er selber entscheidet. Hat die strafgerichtliche Entscheidung nicht Vorrang?
Wäre eine doppelte Bestrafung überhaupt zulässig?
Danke
Gruss Rolfe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 07:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
Ordnungsgeld hat mit der Strafanzeige nichts, aber gar nichts, zu tun.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wäre eine doppelte Bestrafung überhaupt zulässig?


NEIN !

Doppelbestrafung ist in Deutschland und auch in der EU verboten. Niemand darf wegen einer Handlung zweimal bestraft werden.

Der deutsche Taxischleuser, der in Dänemark verurteilt wurde, darf in Deutschland nun nicht mehr für die selbe Tat bestraft werden.

Aber:

Zitat:
Ordnungsgeld hat mit der Strafanzeige nichts, aber gar nichts, zu tun.

_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zur Klarstellung: Das Ordnungsgeldverfahren findet im Rahmen eines Zivilverfahrens zweier Privatpersonen nach der ZPO statt. Der strafrechhtliche Grundsatz ne bis in idem findet insoweit keine Beachtung, da hier nur ein Strafverfahren (Staat gegen Angeklagten) vorliegt.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.