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Jacke auf Zelt geklaut-Wer muss Haften?

 
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Christoph12
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 19:22    Titel: Jacke auf Zelt geklaut-Wer muss Haften? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe, dass ich das richtige Unterforum getroffen habe.
Über eine Hilfreiche antwort wäre ich sehr froh.
Es geht um folgendes:

Gehen wir davon aus, dass eine öffentliche Party auf einem Festzelt stattfindet. Eine richtige Garderobe gibt es nicht. Die Jacken kann man an den Wänden an Haken aufhängen. Person A will nach Hause gehen und merkt, dass ihre Jacke geklaut wurde.

Nun die Frage: Wer muss nun dafür Haften? Ist man es selbst schuld oder muss der Veranstalter dafür haften?
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Vollstrecker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine richtige Garderobe gibt es nicht.


Da liegt des Pudels Kern.
Der Veranstalter hat also keine Garderobe zur Verfügung gestellt.

Der Veranstalter muss somit nicht haften.
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Christoph12
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 02:07    Titel: Antworten mit Zitat

Nun gut, aber es stehen ja extra Haken zur Verfügung, um seine Jacke dort auufzuhängen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 03:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mich richtig erinnere, haftet ein Gastronom/ Veranstalter nur für eine Garderobe, wenn im Etablissement ein Garderobenzwang herrscht und die Garderobe von den Gästen nicht eingesehen werden kann..
_________________
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