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welche gesellschaft gründen

 
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abcde
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 19:59    Titel: welche gesellschaft gründen Antworten mit Zitat

Also eine Gruppe möchte ein Event veranstalten und es soll nicht einer alleine dafür haften. Welche Gesellschaft wäre empfehlenswert,um sich rechtlich abzusichern......hab einen Vorschlag bekommen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen.....da muass man aber was ich mir erlesn habe, mit dem Privatvermögen haften!
Gibt es nicht auch eine Möglcihkeit, wie die Gruppe nicht mit dem Privatvermögen haften muss und nicht mehr als 2000€ so in der Größenordnung kapital mitbringen muss.
Die Gesellschaft sollte auch in den nächsten gegründet werden können!
Hat der wer eine Idee?
Lg
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man nicht mit seinem privat Vermögen haften will. Dann muss man eine Kapitalgesellschaft gründen. Da hftet man nur mit seiner Einlage.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins wäre auch noch eine Option.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das glaub ich aber nicht. Bei einen Verein haften immer die handelden Personen wenn das Vereinsvermögen nicht ausreicht.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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hubba
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Anmeldungsdatum: 24.11.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt eine neue Rechtsform: Die Unternehmergesellschaft. Es ist eine GmbH, aber es wird kein Stammkapital benötigt. Schaue mal bei Wikipedia nach, da gibt es eine gute Beschreibung.

Wenn es dir nur um Haftung geht, ist bereits die richtige Wahl des Vertragstyps ausreichend: Wenn es eine Dienstleistung ist musst du eh keine Haftung übernehmen. Eine Dienstleistung ist gegeben, wenn du z.B. nach Stundenlohn bezahlt wirst.

Bei einem Werkvertrag muss der Ausführer Haften. Das ist gegeben, wenn der Auftragnehmer einen festen Geldbetrag für eine definierte Handlung vornimmt.

Grundsätzlich ist es möglich einen Gewährleistungsaussschluss zu vereinbaren. Dann müsst ihr keine Haftung übernehmen.

Für dir Gründung einer Unternehmergesellschaft reicht ein Mustervertrag aus. Es geht also schnell, unkompliziert und kostengüstig.

Grüße,
Hubba
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Alle meine Aussagen sind nur meine eigene Meinung, stellen keine Rechtsberatung dar und können nicht richtig sein.
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Das glaub ich aber nicht. Bei einen Verein haften immer die handelden Personen wenn das Vereinsvermögen nicht ausreicht.



"Für Verbindlichkeiten, die der eingetragene Verein durch seinen Vorstand begründet, haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen, sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Ausnahmsweise kann es zur Haftung, der Durchgriffshaftung, der Vorstandsmitglieder kommen."

Quelle: Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Verein
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Chess45 hat folgendes geschrieben::
Das glaub ich aber nicht. Bei einen Verein haften immer die handelden Personen wenn das Vereinsvermögen nicht ausreicht.



"Für Verbindlichkeiten, die der eingetragene Verein durch seinen Vorstand begründet, haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen, sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Ausnahmsweise kann es zur Haftung, der Durchgriffshaftung, der Vorstandsmitglieder kommen."

Quelle: Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Verein

Wenn das Vereinmitglied A bei der Druckerei B einen Auftrag für den Verein erteilt und der Verein nicht bezahlt, dann muss A bezahlen, welche Funktion er im Verein hat ist ohne bedeutung
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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rettich
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Dafür würde ich gerne mal die Anspruchsgrundlage im Gesetz sehen. Wenn das Vereinsmitglied im Rahmen seiner Vertretungsmacht handelt, dann gelten die normalen Regeln der §§ 164 ff. BGB bezüglich der Vertretung. D.h. berechtigt und verpflichtet aus dem Vertrag wird der Verein und nicht dessen Vertreter.
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