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abcde FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2007 Beiträge: 25
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Verfasst am: 01.02.09, 19:59 Titel: welche gesellschaft gründen |
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Also eine Gruppe möchte ein Event veranstalten und es soll nicht einer alleine dafür haften. Welche Gesellschaft wäre empfehlenswert,um sich rechtlich abzusichern......hab einen Vorschlag bekommen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen.....da muass man aber was ich mir erlesn habe, mit dem Privatvermögen haften!
Gibt es nicht auch eine Möglcihkeit, wie die Gruppe nicht mit dem Privatvermögen haften muss und nicht mehr als 2000€ so in der Größenordnung kapital mitbringen muss.
Die Gesellschaft sollte auch in den nächsten gegründet werden können!
Hat der wer eine Idee?
Lg |
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Chess45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 02.02.09, 09:32 Titel: |
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Wenn man nicht mit seinem privat Vermögen haften will. Dann muss man eine Kapitalgesellschaft gründen. Da hftet man nur mit seiner Einlage. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 02.02.09, 11:39 Titel: |
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Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins wäre auch noch eine Option. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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Chess45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 02.02.09, 12:01 Titel: |
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Das glaub ich aber nicht. Bei einen Verein haften immer die handelden Personen wenn das Vereinsvermögen nicht ausreicht. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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hubba FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.11.2008 Beiträge: 58
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Verfasst am: 02.02.09, 12:10 Titel: |
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Es gibt eine neue Rechtsform: Die Unternehmergesellschaft. Es ist eine GmbH, aber es wird kein Stammkapital benötigt. Schaue mal bei Wikipedia nach, da gibt es eine gute Beschreibung.
Wenn es dir nur um Haftung geht, ist bereits die richtige Wahl des Vertragstyps ausreichend: Wenn es eine Dienstleistung ist musst du eh keine Haftung übernehmen. Eine Dienstleistung ist gegeben, wenn du z.B. nach Stundenlohn bezahlt wirst.
Bei einem Werkvertrag muss der Ausführer Haften. Das ist gegeben, wenn der Auftragnehmer einen festen Geldbetrag für eine definierte Handlung vornimmt.
Grundsätzlich ist es möglich einen Gewährleistungsaussschluss zu vereinbaren. Dann müsst ihr keine Haftung übernehmen.
Für dir Gründung einer Unternehmergesellschaft reicht ein Mustervertrag aus. Es geht also schnell, unkompliziert und kostengüstig.
Grüße,
Hubba _________________ Alle meine Aussagen sind nur meine eigene Meinung, stellen keine Rechtsberatung dar und können nicht richtig sein. |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 02.02.09, 12:12 Titel: |
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Chess45 hat folgendes geschrieben:: | Das glaub ich aber nicht. Bei einen Verein haften immer die handelden Personen wenn das Vereinsvermögen nicht ausreicht. |
"Für Verbindlichkeiten, die der eingetragene Verein durch seinen Vorstand begründet, haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen, sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Ausnahmsweise kann es zur Haftung, der Durchgriffshaftung, der Vorstandsmitglieder kommen."
Quelle: Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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Chess45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 02.02.09, 12:36 Titel: |
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Big Guro hat folgendes geschrieben:: | Chess45 hat folgendes geschrieben:: | Das glaub ich aber nicht. Bei einen Verein haften immer die handelden Personen wenn das Vereinsvermögen nicht ausreicht. |
"Für Verbindlichkeiten, die der eingetragene Verein durch seinen Vorstand begründet, haften nicht die einzelnen Vereinsmitglieder mit ihrem jeweiligen Privatvermögen, sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Ausnahmsweise kann es zur Haftung, der Durchgriffshaftung, der Vorstandsmitglieder kommen."
Quelle: Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Verein |
Wenn das Vereinmitglied A bei der Druckerei B einen Auftrag für den Verein erteilt und der Verein nicht bezahlt, dann muss A bezahlen, welche Funktion er im Verein hat ist ohne bedeutung _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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rettich FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.07.2005 Beiträge: 1053 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 02.02.09, 12:50 Titel: |
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Dafür würde ich gerne mal die Anspruchsgrundlage im Gesetz sehen. Wenn das Vereinsmitglied im Rahmen seiner Vertretungsmacht handelt, dann gelten die normalen Regeln der §§ 164 ff. BGB bezüglich der Vertretung. D.h. berechtigt und verpflichtet aus dem Vertrag wird der Verein und nicht dessen Vertreter. |
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