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Schenkung rückgängig machen?

 
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Winfried M.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 20:56    Titel: Schenkung rückgängig machen? Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A hat ständig Rückenschmerzen und hat zuhause deshalb ein Wasserbett, das seine Leiden lindert.

Da nun Person A immer am Wochenende bei seiner Freundin übernachtet, kaufte er sich eigens dafür ebenfalls noch ein Wasserbett, welches in der Wohnung von der Freundin steht.

Nachdem nun die Beziehung von Person A zu seiner Freundin nicht mehr besteht, möchte Person A natürlich sein teures Wasserbett auch nicht dort stehen lassen und es zurück haben.

Person A teilt dies mündlich der Freundin mit, dieses verweigert aber die Herausgabe mit der Begründung, dass Person A ihr das Wasserbett geschenkt habe.

Person A erwidert, dass keine Schenkung vorliege und er auch die Rechnung vom Möbelhaus habe (auch für eventuelle Garantiefälle). Person A hatte niemals das Wort "geschenkt" ausgesprochen.

Wie kann nun Person A sein Wasserbett aus der fremden Wohnung der Freundin zurückbekommen?

Vielen Dank für Eure Lösungsvorschläge, Grüsse, Win
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich die Freundin nicht einsichtig zeigt, wohl dadurch das A eine Zivilklage auf Herausgabe des Bettes gegen A stellt..
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Der A sollte sich zunächst einmal überlegen, was nun wirklich gewesen ist. In der Überschrift heißt es:
Zitat:
Schenkung rückgängig machen?
Im Text dagegen:
Zitat:
Person A erwidert, dass keine Schenkung vorliege
Das paßt irgendwie nicht zusammen. Will A die Schenkung rückgängig machen oder liegt keine Schenkung vor?

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Winfried M.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die ersten Mails.

In der Überschrift habe ich absichtlich "Schenkung" geschrieben, um eine Themenausrichtung vorzugeben, ansonsten gilt der beschriebene Sachverhalt:

Person A sagt, dass keine Schenkung vorliegt
Freundin sagt natürlich Schenkung, um sich das Wasserbett zu ergattern.

Wie soll´s nun weitergehn?
Vielen Dank, Grüsse, Win
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Wenn sich die Freundin nicht einsichtig zeigt, wohl dadurch das A eine Zivilklage auf Herausgabe des Bettes gegen A stellt..
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Winfried M.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 16:30    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Danke für die Hilfe!!

Grüsse, Win
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Winfried M.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2007
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mittlerweile hat die Freundin Person A geantwortet: Es liegt eine Schenkung ihrerseits vor, weil Person A das Wasserbett in ihrem Schlafzimmer aufgestellt habe. Damit sei eine Schenkung vollzogen worden.

Als Zeuge nennt die Freundin einen Familienangehörigen, der jedoch nur beim Aufstellen des Wasserbettes behilflich war.

Person A hat auch einen Zeugen, dem er mal erzählte, er hätte sich ein Wasserbett endlich gekauft und weil die Freundin noch nicht bei ihm einziehe, stehe nun das Wasserbett solange bei ihr in der Wohnung.


Frage:

1. Ist eine Schenkung vollzogen, wenn Person A seinen Gegenstand in einer fremden Wohnung aufstellt, so wie das die Freundin behauptet?

2. Muss nicht eine Schenkung ausgesprochen werden, wie z.B. Liebe xy, ich schenke Dir nun ein Wasserbett?


Vielen Dank für Eure Meldungen, Grüsse, Win
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Winfried M. hat folgendes geschrieben::


1. Ist eine Schenkung vollzogen, wenn Person A seinen Gegenstand in einer fremden Wohnung aufstellt, so wie das die Freundin behauptet?


Nein.

MfG
Matthias
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Rechtsgrund für die Aufstellung des Wasserbetts in der Wohnung der Freundin eine Schenkung war, wäre die Schenkung dadurch vollzogen worden. Die Aufstellung des Wasserbetts in der Wohnung der Freundin ist aber für sich gesehen nicht geeignet, eine Schenkung nachzuweisen.

Um eine Schenkung hätte es sich nur gehandelt, wenn beide Beteiligte sich darüber einig gewesen wären, dass das Wasserbett unentgeltlich in das Eigentum der Freundin übergehen sollte (§ 516 Abs. 1 BGB).
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