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Rechnungsstellung durch Schweizer Kanton nach Verkehrsunfall

 
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Infomatrixx
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:34    Titel: Rechnungsstellung durch Schweizer Kanton nach Verkehrsunfall Antworten mit Zitat

Person A. ist Deutscher und unf fuhr auf einer Schweizer Landstrasse als er aufgrund der glatten Fahrbahn von der Strasse ab kam und einen Verkehrsleitpfosten beschädigte. Es gab zudem keine Hinweisschild, dass es hier nur einen eingeschränkten Winterddienst gibt.
Die zufällig vorbeifahrende Kantonspolizei füllte lediglich einen Schadensreport aus und markierte den beschädigten Pfosten.

Ist A. verpflichtet die Rechnung für die Instandsetzung des Verkehrsleitpfostens zu zahlen?

Wie ist die Rechtslage?
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn sich der Vorfall in der Schweiz zutrug und dies hier ein Forum für deutsches Recht ist, so behaupte ich einfach mal, daß sich schweizer und deutsches Recht soweit gleichen, daß die Antwort auf die Frage
Infomatrixx hat folgendes geschrieben::
Ist A. verpflichtet die Rechnung für die Instandsetzung des Verkehrsleitpfostens zu zahlen?
Ja lautet.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:42    Titel: Re: Rechnungsstellung durch Schweizer Kanton nach Verkehrsun Antworten mit Zitat

Infomatrixx hat folgendes geschrieben::

Ist A. verpflichtet die Rechnung für die Instandsetzung des Verkehrsleitpfostens zu zahlen?
ganz spontan und ohne lange nachgedacht: na klar. Wer sonst?

Infomatrixx hat folgendes geschrieben::

Wie ist die Rechtslage?
Wie die Rechtslage in der Schweiz ist, weiß ich nicht. Wir sind hier immerhin im Forum Deutsches Recht.

Aber es würde mich doch sehr wundern, wenn es in der Schweiz diesbezüglich wesentlich anders wäre als bei uns.

Bei uns ist es gesetzlich wie folgt geregelt: wer einem anderen was kaputtmacht, weil er nicht genügend aufgepasst hat, muss (grundsätzlich) dem anderen den Schaden ersetzen.

Dass es im Winter mal kalt werden kann, und dass deswegen das Wasser auf den Straßen gefrieren kann, und dass die Straße dann glatt ist, und dass das ganz besonders in einem Hochgebirgsland wie der Schweiz so sein kann - das weiß sogar ich als Flachlandpfälzer. Das sollte jeder andere auch wissen und sein Fahrverhalten entsprechend drauf einrichten. Wenn er das nicht tut und es entsteht ein Schaden, dann hat er diesen Schaden zu ersetzen. (kleiner Tipp: wenn es teuer wird, den Leitpfosten zu ersetzen, dann hilft auch die KFZ-Haftpflichtversicherung weiter.......)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.


Zuletzt bearbeitet von Mogli am 08.02.09, 14:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nach deutschem Recht wäre er es (bzw. die Versicherung), nach Schweizer Recht gehe ich auch davon aus. Wenn A in absehbarer Zeit noch einmal in die Schweiz fahren möchte, bietet sich das auch an.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Infomatrixx
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Was wäre jedoch wenn A. nicht der Erste gewesen wäre, der genau an dieser Stelle verunfallt wäre und der Pfeiler daher schon vorher beschädigt worden wäre?

Hat A. die Möglichkeit das Ganze anzufechten?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Infomatrixx hat folgendes geschrieben::
Hat A. die Möglichkeit das Ganze anzufechten?
Ja klar. Wenn er seine Behauptung dann auch noch beweisen kann, hat er möglicherweise recht gute Chancen.

Wobei ich ja zu der Ansicht neige, A solle eher an seinen Fahrkünsten arbeiten als sich in relativ aussichtslose Gefechte mit ausländischen Behörden zu begeben.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Infomatrixx
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft es auch neben Winterreifen auch sich ein Auto zuzulegen, dass ESP und ASR besitzt.

Ansonsten würde ich mal behaupten, dass die meisten Autobesitzer in dieser Lage mit entsprechender Ausrüstung den gleichen Unfall hätten reproduzieren können und das ungewollt.

Hat A. dennoch eine Möglichkeit aus dem Fall ohne eine Zahlung heraus zu kommen?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Infomatrixx hat folgendes geschrieben::
Ansonsten würde ich mal behaupten, dass die meisten Autobesitzer in dieser Lage mit entsprechender Ausrüstung den gleichen Unfall hätten reproduzieren können und das ungewollt.?

Was bei einem derartigen Sachschaden ja auch nicht weiter tragisch ist.
Dann meldet man es seiner Versicherung oder zahlt den Schaden selbst und gut ist. Mit den Augen rollen
Nur dieses "ich hab' Mist gemacht und winde mich jetzt wie ein Aal um nicht zahlen zu müssen.." finde ich, gelinde ausgedrückt, zum kot..... Sehr böse
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Infomatrixx
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.06.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt halt Leute denen sind 200-300 Euro halt mehr wert als anderen und in der Versicherung hochgestuft zu werden ist auch eher suboptimal.
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Dagegen hilft nur vorsichtigeres Fahren um Unfälle zu vermeiden.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Infomatrixx hat folgendes geschrieben::
Es gibt halt Leute denen sind 200-300 Euro halt mehr wert als anderen und in der Versicherung hochgestuft zu werden ist auch eher suboptimal.


Manchmal müssen wir für unsere Fehler teuer bezahlen, und beim Versuch uns um die Zahlung zu drücken, könnte es durchaus noch teurer werden!
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

Guten morgen.

Die Schweizer sind ja auch nicht gerade aus Dummsdorf und werden, falls sie es je noch nicht wissen, welche denn ihre Haftpflichtversicherung ist, sich vertrauensvoll auch ohne Sie, an diese wenden.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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