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Domain-Anbieter sperrt Registrierung, Kündigungsrecht?

 
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Loop78011
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.10.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 21:41    Titel: Domain-Anbieter sperrt Registrierung, Kündigungsrecht? Antworten mit Zitat

Hi,

meine Frage bezieht sich darauf, wenn jemand bei einem Anbieter drei Inklusiv-Domains haben würde und diese öfters mal registriert, löscht und wieder neue registriert ohne hier einen Handel zu treiben. (nachweislich sind die gelöschten Domains ohne Besitzer)

Wenn nun jemand zwei Domains hat und eine dritte registrieren will, dies jedoch nicht mehr geht, weil der Anbieter dies gesperrt hat, was dann?
Sagen wir mal, der Anbieter sagt, er schütze sich damit davor, dass der Kunde anfängt, mit den Domains handelt und dadurch zu oft Domains neu registriert, wieder löscht und wieder neue registriert.
Beispiel für eine mögliche Sichtweise eines Anbieters:
"Dass Ihr Tarif 3 Inklusivdomains beinhaltet bedeutet nicht automatisch auch, dass ein ständiger Wechsel der Domainnamen kostenlos möglich ist, denn dies ist ausdrücklich kein Vertragsbestandteil. Vertragsbestandteil ist die Ihnen gewährte Möglichkeit, 3 Domains ohne Mehrkosten "inklusive" zu registrieren, dieser Punkt wurde deutlich erfüllt.
Wir können uns vorstellen, Ihnen in absehbarer Zeit wieder einen Inklusivdomainwechsel zu genehmigen, aktuell jedoch leider nicht. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
Wie gesagt, in diesem Fall wäre es so, dass der Kunde nur zwei registriert hat, bei einer dritten Domain ist die Registrierung gesperrt.

Sollte nun dieser Anbieter darüber keinen Hinweis in seinen AGB haben und selbst die Kundenbetreuung sagen, dass es zwar nicht schriftlich festgelegt wurde, sie es jedoch trotzdem tun, hat dann der Kunde bei seinem 12 Monate laufenden Vertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht, weil der Anbieter den vertraglich vereinbarten Zustand nicht wieder herstellen will?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Der Anbieter traegt keine Schuld an dem Zustand. Der Kunde hat eine Domain gekuendigt. Kostenloses neuregistrieren ist nicht Vertragsbestandteil. Passt also alles.
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Loop78011
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.10.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 06:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das bedeutet dieser Kunde zahlt dann für ein Packet mit drei Inklusiv-Domains, wo der Anbieter ihm nur noch zwei billigt und das soll nun passen? Wenn das stimmt, dann müsste sich ja kein Anbieter mehr an seine Angebote halten?!
Theoretisch müsste man dann als Anbieter auf den Markt gehen, ein Angebot mit fünf Inklusiv-Domains für einen Billig-Preis einstellen. Nun wartet er ab, sobald der Kunde mal eine löscht und eine neue registrieren will, hat er halt die erste Inklusiv-Domain verloren, bleiben noch vier?!
Ähm.. das würde ja bedeuten, dass wenn er fünf mal eine Domain löscht, dass er keine mehr haben darf. Geschockt
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Es waren doch 3 inklusive und auch genutzt. Was kann denn der Anbieter dafuer wenn der Kunde eine kuendigt?
Sie koennen bestimmt gegen einen entsprechenden Betrag wieder neuregistrieren. Wie sie selbst ausfuehrten sind Neuregistrierungen nicht Vertragsbestandteil.
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