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A hat in Frankfurt einen Arbeitsplatz bei B, die im Bundesgebiet meherere unselbständige Filialen hat.
In Frankfurt sind bereits alle Filialen geschlossen worden, bis auf die in der A arbeitet.
Diese Filiale wird jetzt auch komplett geschlossen.
In Frankfurt und in der näheren Umgebung gibt es keine weiteren freien Arbeitsplätze.
Der nächte freie Arbeitsplatz für A wäre in Lübeck.
Kann die B dem A hier direkt betriebsbedingt kündigen (weil unzumutbares Änderungsangebot), oder wäre hier Änderungskündigung mit dem Angebot in Freiburg angesagt ?
Der Vertrag des A gestattet eine einfache Versetzung nach Lübeck nicht. In Lübeck wäre eine freie vergleichbare Stelle für A gegeben.
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