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Verfasst am: 02.02.09, 11:27 Titel: Inkasso Per Email und nun gerichtlicher Mahnbescheid
Hallo,
im August 2008 hatte ich bei einer Druckerei um 40 € was drucken lassen. Mein Kunde sagte mir er zahlt die Kosten an die Druckerei direkt. Ich gab das auch der Druckerei an das die Rechnung zu ihm kommt. Alles Klaro gewesen... nun zahlte aber mein Kunde nicht und ich bekam ne Mahnung. sofort rief ich meinen Kunden an und auch die Druckerei um alles zu klären. Danach zahlte ich das ganze aber erst nach über 30 Tagen. Sofort bekam ich eine Email von einer Inkasso Firma die ich auch nicht richtig zuweisen konnte denn ich habe ja schon bezahlt.
Schließllich ignorierte ich die Email und dachte mir die haben meine Zahlung übersehen. Aber jetzt am Freitag kam ein Mahnbescheid ein gerichtlicher ich sollte 143€ ! an die Inkasso Firma zahlen weil ich kosten verursacht habe.
Die Druckerei und die Inkasso Firma rief ich auch an und versuchte zu klären aber ohne Erfolg. Was soll ich da machen? Muss ich das ganze zahlen oder kann ich wiedersprechen. Was ist da preiswerter für mich?
Ich hab auch nachgelesen das Emails vor Gericht keinen Bestand haben. Einen Brief oder Einschreiben habe ich nie bekommen. Der Mahnbescheid wurde auch einfach so in den Briefkasten geworfen.
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 02.02.09, 15:49 Titel:
Was hat denn ihr Kunde gesagt, als Sie ihn anriefen und fragten, warum er die Druckerrechnung nicht, wie vereinbart, zahlte? Haben Sie ihn damit konfrontiert, dass Ihnen nun weitere Kosten entstanden sind?
Für den Ersatz eines Verzugsschadens kommt es auch darauf an, ob zum Zeitpunkt der Zahlung noch Schuldnerverzug vorlag.
Zitat:
Was soll ich da machen? Muss ich das ganze zahlen oder kann ich wiedersprechen. Was ist da preiswerter für mich?
Das müssten Sie selbst entscheiden oder sich anwaltlich beraten lassen - wir können dazu keine Stellung nehmen.
Zitat:
Ich hab auch nachgelesen das Emails vor Gericht keinen Bestand haben.
Das ist falsch! Problematisch könnte nur der Zugangsnachweis sein...
Zitat:
Einen Brief oder Einschreiben habe ich nie bekommen.
Das muss auch nicht sein.
Zitat:
Der Mahnbescheid wurde auch einfach so in den Briefkasten geworfen.
Eben die normale Zustellungsart für Mahnbescheide....
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Natürlich kann gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch selbst ist erst einmal kostenfrei. Wenn der Gläubiger dann jedoch die Eröffnung des streitigen Verfahrens beantragt, hat die unterliegende Partei nach Abschluss des Verfahrens die Kosten zu tragen. Das können schnell ein paar hundert Euro werden (zunächst hat der Gläubiger die Kosten vorzustrecken).
Für die Widerspruchsbegründung empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten.
Eine Mahnung in Papierform oder gar per Einschreiben ist nicht immer und unbedingt notwendig. Mahn- und Inkassogebühren müssen vom Schuldner getragen werden, wenn dieser mit seiner Zahlung in Verzug war (wobei man in Verzug meist durch eine Mahnung gesetzt wird). Soweit mir bekannt, ist dies durchaus auch per E-Mail möglich.
Wurde jedoch z.B. ein konkretes Zahlungsziel vereinbart, ist gar keine Mahnung nötig.
Der Mahnbescheid muss im übrigen auch nicht persönlich übergeben werden. Das Einwerfen in den Briefkasten reicht völlig aus. Der Zusteller (z.B. GVZ) beurkundet die ordnungsgemäße Zustellung.
edit: zu spät _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
ok Danke! Dann zahle ich lieber mal schnell die paar Kröten bevor es mehr wird. Geschockt
Aus Sicht des Inkassobüros ein sehr vorbildliches Verhalten
Bevor die Brieftasche möglicherweise zu schnell geöffnet wird :
Mal die begehrten Gebühren überprüft ?
Liste doch mal gerundet auf wieviel und für was die Inkassofirma die € gerne möchte
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