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Besteht überhaupt noch so viel Urlaubsanspruch wie genehmigt wurde?
Das ist natürlich ein berechtigter Einwand. Wenn gar nicht mehr soviel Teilurlaub oder Resturlaub besteht wie man in 2009 noch erwirbt, gilt das was ich oben gesagt habe nicht.
danke schonmal für die Antworten. Es besteht genug Urlaubsanspruch.
Gibt es Formvorschriften, die der Arbeitgeber einhalten muss? Muss der Arbeitgeber den Grund konkret benennen? Was ist, wenn der dringende betriebliche Grund nicht gerechtfertigt ist? _________________ Alle meine Aussagen sind nur meine eigene Meinung, stellen keine Rechtsberatung dar und können nicht richtig sein.
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