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Urlaub bei Kündigung durch AN

 
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hubba
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 09:11    Titel: Urlaub bei Kündigung durch AN Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat Urlaub beantragt und dieser Urlaub wurde vom Arbeitgeber genemigt.
Nach der Genemigung kündigt der Arbeitnehmer.

Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber den bereits genemigten Urlaub "platzen" lassen?

Danke im Voraus
_________________
Alle meine Aussagen sind nur meine eigene Meinung, stellen keine Rechtsberatung dar und können nicht richtig sein.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dringenden betrieblichen Gründen.

Für eine bereits gebuchte Reise müsste er aber auf alle Fälle die Stornokosten übernehmen.

MfG
Matthias
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mailo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 313

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Liegt denn der Urlaub noch in der verbleibenden Arbeitszeit ?

Besteht überhaupt noch so viel Urlaubsanspruch wie genehmigt wurde?

Ich habe auch für September 3 Wochen Uraub eingereicht, bisher aber noch keine 3 Wochen Urlaubsanspruch.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

mailo hat folgendes geschrieben::


Besteht überhaupt noch so viel Urlaubsanspruch wie genehmigt wurde?


Das ist natürlich ein berechtigter Einwand. Wenn gar nicht mehr soviel Teilurlaub oder Resturlaub besteht wie man in 2009 noch erwirbt, gilt das was ich oben gesagt habe nicht.

MfG
Matthias
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hubba
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

danke schonmal für die Antworten. Es besteht genug Urlaubsanspruch.

Gibt es Formvorschriften, die der Arbeitgeber einhalten muss? Muss der Arbeitgeber den Grund konkret benennen? Was ist, wenn der dringende betriebliche Grund nicht gerechtfertigt ist?
_________________
Alle meine Aussagen sind nur meine eigene Meinung, stellen keine Rechtsberatung dar und können nicht richtig sein.
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