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Anmeldungsdatum: 24.05.2007 Beiträge: 16 Wohnort: München
Verfasst am: 02.02.09, 20:16 Titel: Probleme mit Malerarbeiten
Hallo Zusammen!
Folgender fiktive Fall beschäftigt mich:
Eine neue Eigentumswohnung wurde im Dezember 2008 an den Eigentümer übergeben. Die Wohnung ist komplett weiss gestrichen.
Der Eigentümer will die Wohnung bunter gestalten und streicht in der Diele (1,20m x 6m) auf Höhe von 1,20m einen 30 cm dicken terracotta-farbenene Streifen. Bei den Malerarbeiten wird die Wand mit teurem Maler-Kreppband abgeklebt. Beim Abziehen des Kreppbands (ca. 10Minuten nach Farbauftrag) löst sich auf ca. 5m Länge die ursprüngliche weisse Wandfarbe unterhalb des Kreppbandes, die Kante des gemalten Streifens bröckelt.
Die bröckelnde Wandfarbe wird reklamiert, Bauträger schickt Maler zum Nachbessern. Der Maler pfuscht anstatt nachzubessern, und spachtelt an einigen Stellen die abgebröckelte Farbe nach, überspachtelt zum Teil die neue Farbe, ca. die Hälfte der abgelösten Fläche wird nicht nachgearbeitet sondern "übersehen". Die Malerarbeit des Eigentümers ist definitiv zerstört. Maler behauptet die Farbe würde aufgrund des Klebebands abbröckeln - bei Nachfragen in diversen Baumärkten konnte dies nicht bestätigt werden, die Vermutung liegt nahe, dass bei der Fertigstellung der Wohnung die Grundierung entweder vergessen wurde (und direkt auf den Putz gestrichen wurde)bzw. der ursprüngliche Anstrich mangelhaft war.
Welche Chance hat der Eigentümer? Neustreichen der Diele in weiss auf Kosten des Bauträgers? Oder besteht sogar die Möglichkeit, vom Maler zu verlangen, dass er den farbigen Streifen erneuert?
Oder hat der Eigentümer Pech gehabt, und muss auf eigene Kosten zusehen, wie er den "Nachbesserungspfusch" des Malers bereinigen kann?
Der Maler scheint nicht besonders gewillt zu sein, mehr als unbedingt nötig zu tun. Grundsätzlich ist die Wohnung noch nicht mängelfrei, so dass die Handwerker des Bauträgers freien Zugang haben.
Danke für Eure Hilfe!
Andiga
Im Streitfalle Gutachten, welches die Haftzugsfestigkeit ermittelt. Eine Dispersionsfarbe dürfte so bei 1,0 N/mm2 liegen. Eine solche Kraft kann mit Malerkrepp nicht ausgeübt werden, damit ist der Mangel dann technisch bewiesen.
Bauträger muss die komplette weiße Farbe abschleifen, Putz nachbessern und neu anlegen. _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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