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Angenommen Vermieter A hat eine gewerbliche Fläche an einen Mieter B vermietet, der diese als Arztpraxis nutzt. Angenommen in dem Mietvertrag wäre folgende Vereinbarung getroffen worden:
Der Mieter darf entsprechend den standesrechtlichen Vorschriften Praxisschilder für Ärzte außerhalb und innerhalb des Hauses anbringen.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses dürfen die Praxisschilder mit Hinweis auf eine neue Praxisanschrift bzw. auf Praxisaufgabe angebracht bleiben.
Was ist wenn Mieter B kündigt? In welcher Form darf der Mieter seiner Schilder stehen lassen und vor allem wie lange? Kann er dann seine Schilder unbegrenzt stehen lassen? Dürfen die Schilder nach einer angemessenen Übergangszeit entfernt werden? Was wäre angemessen? Was ist wenn die Räumlichkeiten an einen neuen gewerblichen Mieter übergeben werden und hier ein Konflikt entsteht?
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