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Person A hat einen Arbeitsvertrag von 96 Std. mntl., wurde aber im Dienstplan für weitere 48 Std. eingetragen, weil sie eine Urlaubsvertretung machen muss.
Nun wird aber A noch vor dem Monatsende im Rahmen der Probezeit gekündigt. Sie hat 72 Std. bereits gearbeitet. Sie lässt sich für den Rest krank schreiben.
Muss nun der Arbeitgeber ihr das Krankengeld nur für 24 Std zahlen (lt. Vertrag, damit sie auf ihren "normalen" Gehalt kommt) oder ist er verpflichtet alle Stunden, die im Dienstplan festgehalten wurden, auszuzahlen?
Gibt es dazu eine Regelung?
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