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Verfasst am: 02.02.09, 18:13 Titel: Beratungskosten für Gesellschafter
Hallo liebes Forum,
es geht um folgende (natürlich rein hypothetische) Situation: Die Anteile einer Familie an verschiedenen Unternehmen sind in einer Holding gebündelt. Die Anteile an der Holding sind gleichmäßig auf fünf Familienstämme verteilt. Nun findet sich im Jahresabschluss ein höherer fünfstelliger Betrag unter "Sonstige Kosten", der sich vor allem aus Beratungskosten zusammensetzt. Auf Nachfrage kommt heraus, dass der geschäftsführende Gesellschafter für die Holding sowie zwei weitere Anteilseigner sich eine Portfolioberatung durchgeführt hat. Die anderen beiden Anteilseigner erfahren davon erst auf Nachfrage während der Versammlung der Gesellschafter zur Feststellung des Jahresabschluss.
Das ist eine gute Frage. Inhaltlich ging es auch um Fragen, die das private Portfolio der bei der Beratung anwesenden Gesellschafter betrafen. Gibt es ganz unabhängig davon, ob es um die Gesellschaft oder die Gesellschafter ging, nicht einen Gleichbehandlungsgrundsatz den Gesellschaftern gegenüber? Ich bin in rechtlichen Fragen ein absoluter Laie, aber zumindest im AktG ist er mir glaube ich mal über den Weg gelaufen.
wenn private Aufwendungen durch das Unternehmen bezahlt werden, handelt es sich um eine verdecktet Gewinnausschüttung. (Steuerhinterziehung) _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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