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Beratungskosten für Gesellschafter

 
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broetchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 18:13    Titel: Beratungskosten für Gesellschafter Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

es geht um folgende (natürlich rein hypothetische) Situation: Die Anteile einer Familie an verschiedenen Unternehmen sind in einer Holding gebündelt. Die Anteile an der Holding sind gleichmäßig auf fünf Familienstämme verteilt. Nun findet sich im Jahresabschluss ein höherer fünfstelliger Betrag unter "Sonstige Kosten", der sich vor allem aus Beratungskosten zusammensetzt. Auf Nachfrage kommt heraus, dass der geschäftsführende Gesellschafter für die Holding sowie zwei weitere Anteilseigner sich eine Portfolioberatung durchgeführt hat. Die anderen beiden Anteilseigner erfahren davon erst auf Nachfrage während der Versammlung der Gesellschafter zur Feststellung des Jahresabschluss.

Wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

War es eine Beratung für die Gesellschafter oder für die Gesellschaft?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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broetchen
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eine gute Frage. Inhaltlich ging es auch um Fragen, die das private Portfolio der bei der Beratung anwesenden Gesellschafter betrafen. Gibt es ganz unabhängig davon, ob es um die Gesellschaft oder die Gesellschafter ging, nicht einen Gleichbehandlungsgrundsatz den Gesellschaftern gegenüber? Ich bin in rechtlichen Fragen ein absoluter Laie, aber zumindest im AktG ist er mir glaube ich mal über den Weg gelaufen.
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

wenn private Aufwendungen durch das Unternehmen bezahlt werden, handelt es sich um eine verdecktet Gewinnausschüttung. (Steuerhinterziehung)
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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