Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 02.02.09, 18:33 Titel: Kündigung vor Einzug
Guten Abend.
Stimmt folgender Sachverhalt:
Ein Mietvertrag wird am 10.12.08 unterschrieben, Mietbeginn ist der 01.03.2009.
Die gesetzliche Kündigungsfrist lt. §573c BGB, also 3 Monate, ist vertraglich vereinbahrt, es ist ein Standartmietvertrag von Haus und Grund.
Der Mieter kündigt am 31.01.09, also vor Einzug fristgerecht zum 30.04.09.
Oder beginnt die 3-monatige Kündigungsfrist erst mit Beginn des Vertrages, also am 01.03.09 und würde dann die Kündigung erst zum 31.05.09 wirksam werden?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.