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Probleme mit Malerarbeiten

 
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Andiga
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.05.2007
Beiträge: 16
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 20:16    Titel: Probleme mit Malerarbeiten Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen!
Folgender fiktive Fall beschäftigt mich:
Eine neue Eigentumswohnung wurde im Dezember 2008 an den Eigentümer übergeben. Die Wohnung ist komplett weiss gestrichen.
Der Eigentümer will die Wohnung bunter gestalten und streicht in der Diele (1,20m x 6m) auf Höhe von 1,20m einen 30 cm dicken terracotta-farbenene Streifen. Bei den Malerarbeiten wird die Wand mit teurem Maler-Kreppband abgeklebt. Beim Abziehen des Kreppbands (ca. 10Minuten nach Farbauftrag) löst sich auf ca. 5m Länge die ursprüngliche weisse Wandfarbe unterhalb des Kreppbandes, die Kante des gemalten Streifens bröckelt.
Die bröckelnde Wandfarbe wird reklamiert, Bauträger schickt Maler zum Nachbessern. Der Maler pfuscht anstatt nachzubessern, und spachtelt an einigen Stellen die abgebröckelte Farbe nach, überspachtelt zum Teil die neue Farbe, ca. die Hälfte der abgelösten Fläche wird nicht nachgearbeitet sondern "übersehen". Die Malerarbeit des Eigentümers ist definitiv zerstört. Maler behauptet die Farbe würde aufgrund des Klebebands abbröckeln - bei Nachfragen in diversen Baumärkten konnte dies nicht bestätigt werden, die Vermutung liegt nahe, dass bei der Fertigstellung der Wohnung die Grundierung entweder vergessen wurde (und direkt auf den Putz gestrichen wurde)bzw. der ursprüngliche Anstrich mangelhaft war.
Welche Chance hat der Eigentümer? Neustreichen der Diele in weiss auf Kosten des Bauträgers? Oder besteht sogar die Möglichkeit, vom Maler zu verlangen, dass er den farbigen Streifen erneuert?
Oder hat der Eigentümer Pech gehabt, und muss auf eigene Kosten zusehen, wie er den "Nachbesserungspfusch" des Malers bereinigen kann?
Der Maler scheint nicht besonders gewillt zu sein, mehr als unbedingt nötig zu tun. Grundsätzlich ist die Wohnung noch nicht mängelfrei, so dass die Handwerker des Bauträgers freien Zugang haben.
Danke für Eure Hilfe!
Andiga
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Was steht den im Kaufvertrag zur Ausstattung der Wohnung.

Auf das Urteil der Baumarkt-Angestellten würde ich nicht all zu viel geben.
Der Fachbetrieb streicht bestimmt nicht mit Produkten aus dem Baumarkt.

Bekanntlich lobt jeder Bauer nur seinen eigenen Mist.
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Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Mangel melden und rügen.

Im Streitfalle Gutachten, welches die Haftzugsfestigkeit ermittelt. Eine Dispersionsfarbe dürfte so bei 1,0 N/mm2 liegen. Eine solche Kraft kann mit Malerkrepp nicht ausgeübt werden, damit ist der Mangel dann technisch bewiesen.

Bauträger muss die komplette weiße Farbe abschleifen, Putz nachbessern und neu anlegen.
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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