Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kabelanschluss statt Sat-Anlage-Zugang verwehrt-
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kabelanschluss statt Sat-Anlage-Zugang verwehrt-
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Andy2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 22:56    Titel: Kabelanschluss statt Sat-Anlage-Zugang verwehrt- Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe ein großes Problem.

Es geht um den Kabelanschluss.

Folgendes vorab zum Sachverhalt:

Wir sind vor 6 Jahren in unserer jetzigen Wohnung eingezogen (Hochhaus 55 Mietparteien)
Da war ein Kabelanschluss vorhanden.

Nun im vergangenen Jahr, bekamen wir Post von unserem Hausverwalter mit folgendem Inhalt:

Der Kabelanschluss wird gekündigt und ist ab dem „Datum“ (war 14 Tage nach erhalt des Schreibens) nicht mehr vorhanden.
Da die Hausverwaltung ein Interesse daran habe, die Gebühr niedrig zu halten, gäbe es dann folgende Lösung.

Es wird eine Sat Schüssel auf dem Dach montiert von Fa. XYZ, mit dem jeder Mieter selber einen Vertrag schließt. Das ganze sollte 7,00 Euro pro Monat kosten. Vertragslaufzeit 2 Jahre.

Jetzt dachten wir, ist ja eine gute Sache mit der Schüssel (mehr Programme etc.).
Aber weit gefehlt!!
TV 24 Sender * Radio 6 Sender

Nun gut, um es kurz zu machen, wir haben diesen Vertrag wegen diesen schlechten Leistungen nicht unterschrieben.

Dann 2 Tage später würden wir vom TV und Radio empfang abgeklemmt.


Dann haben wir uns einen DVB-T Decoder gekauft und diesen angeschossen.
Es sind 26 TV Sender empfangbar und Null Radiosender.
Empfangstörungen wegen schlechter Lage inkl.

Nun gab es zwar eine Werbung von der Kabelgesellschaft (Digital-TV, Telefon und Internet), aber das war bei uns noch nicht verfügbar.

Im Dezember 2008 war es dann verfügbar.

Also haben wir bei der Kabelgesellschaft angerufen und gefragt, ob es tatsächlich machbar wäre.
Die meinten es wäre alles machbar.

Also haben wir einen Auftrag erteilt.

Wegen des Zugangs zur Anlage informierten wir den Hausmeister. Dieser sagte er dürfe niemanden an die Anlage lassen. Er müste den Hausverwalter fragen.

Dann kam der Techniker eine Woche später und es wurde zu ihm gesagt, er solle sich mit dem Hausverwalter in Verbindung setzen. Was er auch tat.

Antwort Hausverwalter: Diese Kabelgesellschaft habe in diesem Haus nicht zu suchen!!
Es wird der Zugang verwehrt!!


Nun meine Frage:

Müssen wir das wirklich hinnehmen, das uns der Anschluss an die Vorhandene Kabelnetz verwehrt wird?
Es geht ja nicht nur um TV und Radio, sondern auch noch um Internet und Telefon.
Wir würden damit gegenüber jetzt eine ganze Menge sparen.

Ich habe im Netz folgendes gefunden, kann aber da nichts mit anfangen.

Zitat:
Zitat:
Will der Mieter anstelle des Vermieters einen Kabelanschluss selbst und auf eigene Kosten verlegen lassen, so muss der Vermieter sich damit einverstanden erklären. Diesen Anspruch kann der Mieter gerichtlich durchsetzen, so das Landgericht Berlin im Urteil vom 13.10.1989 (63 S 552/8Cool. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit der Kabelverlegung nur ein geringfügiger Eingriff in die Bausubstanz des Hauses verbunden ist. Quelle Mieterverein Hamburg


Wie ist die Rechtslage in unserem Fall?

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus!

PS. Wir wollten uns an die Eigentümerin wenden, sehen aber ggf. ein Problem darin, das der Hausverwalter der Schwager der Eigentümerin ist.


Zuletzt bearbeitet von Andy2009 am 03.02.09, 03:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

wer soll sich das denn alles durchlesen Winken
Wie wäre es wenn Sie den Text auf das Wesentliche kürzen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Andy2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 03:31    Titel: Re: Kabelanschluss statt Sat-Anlage-Zugang verwehrt- Antworten mit Zitat

Hallo nochmals.

Ich habe den Beitrag gekürzt.
Er enthält die nur noch die nötigen Fakten.

Danke im voraus für die Mühe.

Hoffe das jemand Rat geben kann.

M.f.G. Andy

Andy2009 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe ein großes Problem.

Es geht um den Kabelanschluss.

Folgendes vorab zum Sachverhalt:

Wir sind vor 6 Jahren in unserer jetzigen Wohnung eingezogen (Hochhaus 55 Mietparteien)
Da war ein Kabelanschluss vorhanden.

Nun im vergangenen Jahr, bekamen wir Post von unserem Hausverwalter mit folgendem Inhalt:

Der Kabelanschluss wird gekündigt und ist ab dem „Datum“ (war 14 Tage nach erhalt des Schreibens) nicht mehr vorhanden.
Da die Hausverwaltung ein Interesse daran habe, die Gebühr niedrig zu halten, gäbe es dann folgende Lösung.

Es wird eine Sat Schüssel auf dem Dach montiert von Fa. XYZ, mit dem jeder Mieter selber einen Vertrag schließt. Das ganze sollte 7,00 Euro pro Monat kosten. Vertragslaufzeit 2 Jahre.

Jetzt dachten wir, ist ja eine gute Sache mit der Schüssel (mehr Programme etc.).
Aber weit gefehlt!!
TV 24 Sender * Radio 6 Sender

Nun gut, um es kurz zu machen, wir haben diesen Vertrag wegen diesen schlechten Leistungen nicht unterschrieben.

Dann 2 Tage später würden wir vom TV und Radio empfang abgeklemmt.


Dann haben wir uns einen DVB-T Decoder gekauft und diesen angeschossen.
Es sind 26 TV Sender empfangbar und Null Radiosender.
Empfangstörungen wegen schlechter Lage inkl.

Nun gab es zwar eine Werbung von der Kabelgesellschaft (Digital-TV, Telefon und Internet), aber das war bei uns noch nicht verfügbar.

Im Dezember 2008 war es dann verfügbar.

Also haben wir bei der Kabelgesellschaft angerufen und gefragt, ob es tatsächlich machbar wäre.
Die meinten es wäre alles machbar.

Also haben wir einen Auftrag erteilt.

Wegen des Zugangs zur Anlage informierten wir den Hausmeister. Dieser sagte er dürfe niemanden an die Anlage lassen. Er müste den Hausverwalter fragen.

Dann kam der Techniker eine Woche später und es wurde zu ihm gesagt, er solle sich mit dem Hausverwalter in Verbindung setzen. Was er auch tat.

Antwort Hausverwalter: Diese Kabelgesellschaft habe in diesem Haus nicht zu suchen!!
Es wird der Zugang verwehrt!!


Nun meine Frage:

Müssen wir das wirklich hinnehmen, das uns der Anschluss an die Vorhandene Kabelnetz verwehrt wird?
Es geht ja nicht nur um TV und Radio, sondern auch noch um Internet und Telefon.
Wir würden damit gegenüber jetzt eine ganze Menge sparen.

Ich habe im Netz folgendes gefunden, kann aber da nichts mit anfangen.

Zitat:
Zitat:
Will der Mieter anstelle des Vermieters einen Kabelanschluss selbst und auf eigene Kosten verlegen lassen, so muss der Vermieter sich damit einverstanden erklären. Diesen Anspruch kann der Mieter gerichtlich durchsetzen, so das Landgericht Berlin im Urteil vom 13.10.1989 (63 S 552/8Cool. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit der Kabelverlegung nur ein geringfügiger Eingriff in die Bausubstanz des Hauses verbunden ist. Quelle Mieterverein Hamburg


Wie ist die Rechtslage in unserem Fall?

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus!

PS. Wir wollten uns an die Eigentümerin wenden, sehen aber ggf. ein Problem darin, das der Hausverwalter der Schwager der Eigentümerin ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das Urteil des LG Berlin ist gut wenn man in Berlin wohnt und zufällig dann den gleichen Richter und eine sehr ähnliche Ausgangslage hat. Allerdings kann der Richter auch komplett anders urteilen. Ein LG Urteil ist nicht bindend, da kann jeder Richter anders urteilen.

Wenn der VM nun den Zugang verweigert muss der Mieter auf Duldung klagen. Was anderes wird ihm nicht übrig bleiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Es sind doch sicherlich die vorhandenen Kabel für den Sat-Betrieb genutzt worden. Folglich steht für die Kabelfirma gar keine Kabel mehr zur Verfügung.

Ausserdem besteht noch die Möglichkeit über [Name gelöscht. Forenregeln beachten! Biber Sehr böse ] Radio und Fernsehen zu bekommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Jein, anscheinend wurde ja der Mieter abgeklemmt vom Hausnetz. Das dürfte am Verteiler passiert sein. Dementsprechend wäre die Leitung ja frei. Allerdings muss der Kabelanbieter seine eigene Verteileranlage installieren und kann nicht auf die Hausanlage zugreifen. Es könnte also ein Platzproblem geben und dann wird es ganz schwierig. Die bestehende Anlage wird die Kabelfirma nicht nutzen wollen. Weil sonst alle anderen Mieter ebenfalls Kabel für Lau bekommen würden und sich die beiden Signale, meine Wissens nach, nicht vertragen würden, sprich es kommt zu Bildfehlern.

Ich weiss nicht ob die Argumente Internet und Telefon ziehen. Denn die informelle Grundversorgung ist ja auch über Sat bzw. DVB-T möglich und Internet zählt ja nicht zu der Grundversorgung. Telefon kann über das bestehende Netz genutzt werden, das dürfte somit auch nicht als Killerkriterium dienen, besonders wenn der Mieter noch ein Handy hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich weiss nicht ob die Argumente Internet und Telefon ziehen


Sicherlich hat der Mieter keinen Anspruch darauf, seinen bevorzugten Kabel-FS/Internet/Telefon - Anbieter zu nehmen. Bei 55 WE könnten da Probleme auftreten. Zum weiteren verlangen Kabelanbieter für diese Dienste eine Vertragslaufzeit von min. zwei Jahren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Andy2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
erst mal danke für die antworten.

Diese werfen allerdings einige Fragen auf.

@migo hat folgendes geschrieben::
Es sind doch sicherlich die vorhandenen Kabel für den Sat-Betrieb genutzt worden. Folglich steht für die Kabelfirma gar keine Kabel mehr zur Verfügung.

Ausserdem besteht noch die Möglichkeit über [Name gelöscht. Forenregeln beachten! Biber Sehr böse ] Radio und Fernsehen zu bekommen.


Der vorhandene Anschluss muß auch nicht genutzt werden, da ggf. auch ein neuer gelegt werden kann. Klar kann man TV etc. auch über Internet bekommen. Aber zu welchem Preis!?

Strider hat folgendes geschrieben::
Jein, anscheinend wurde ja der Mieter abgeklemmt vom Hausnetz. Das dürfte am Verteiler passiert sein. Dementsprechend wäre die Leitung ja frei. Allerdings muss der Kabelanbieter seine eigene Verteileranlage installieren und kann nicht auf die Hausanlage zugreifen. Es könnte also ein Platzproblem geben und dann wird es ganz schwierig. Die bestehende Anlage wird die Kabelfirma nicht nutzen wollen. Weil sonst alle anderen Mieter ebenfalls Kabel für Lau bekommen würden und sich die beiden Signale, meine Wissens nach, nicht vertragen würden, sprich es kommt zu Bildfehlern.


Eine gemeinsame Nutzung ist nicht möglich das ist richtig. Die legen aber auch eigene Kabel. Der Hauptverteiler ist im Keller. Die Verteilung des Satkabels kommt von oben (unterm Dach). Im Keller gibt es somit kein Platzproblem.

@migo hat folgendes geschrieben::

Sicherlich hat der Mieter keinen Anspruch darauf, seinen bevorzugten Kabel-FS/Internet/Telefon - Anbieter zu nehmen. Bei 55 WE könnten da Probleme auftreten. Zum weiteren verlangen Kabelanbieter für diese Dienste eine Vertragslaufzeit von min. zwei Jahren.


Demnach gibt es also keine Vertragsfreiheit?
Also kann demnach ein Mieter gezwungen werden einen Vertrag mit einer Drittperson einzugehen, selbst wenn er dies nicht möchte, weil die Leistung schlecht ist??
Und wenn er dies nicht möchte, hat er kein Radio und ggf. kein TV oder mit Störungen wie es bei uns der Fall ist!?
Zu dem Vertragslaufzeiten.
Der jetzige Sat Betreiber hat ebenfalls eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Da hängen ja auch nur die Mieter drin, da diese alleine Vertragspartner sind.

Demnach wäre also ein Mißbrauch des Vermieters möglich.
Jeder der ihm etwas zahlt (er also etwas verdient) hat Zugang und alle anderen bekommen keinen Zugang!?

So etwas wäre im Zeitalter von Wettbewerb doch fatal.

Ich kann ja verstehen das Vermieter es meist verhindern wollen das Mieter selbst eine Sat-Schüssel installieren. Dies beeinträchtigt ja auch wirklich die Ansicht eines Hauses und sieht schlimm aus. Wir wollen ja genau dies nicht.

Wir selber wollen die kosten des Kabelanschlusses tragen. Der Vermieter hätte damit nichts zu tun. Wir alleine sind Vertragspartner.

Ich mußte ja feststellen das es viele Urteile bezügl. Sat-Schüssel statt Kabel gibt und andersrum ist nichts zu finden. Mit den Augen rollen Geschockt

Freue mich auf weitere Ansichten und Tipps.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Eigene Kabel verlegen ist definitiv eine bauliche Massnahme und das nicht im kleinen Rahmen. Wenn die Kabel bis in die Wohnung des Mieters gelegt werden, müssen evtl. Wände aufgestemmt werden usw. Das ist dann ne Nummer die der VM in jeden Fall zustimmen muss.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 16:48    Titel: Re: Kabelanschluss statt Sat-Anlage-Zugang verwehrt- Antworten mit Zitat

Andy2009 hat folgendes geschrieben::
Wir sind vor 6 Jahren in unserer jetzigen Wohnung eingezogen (Hochhaus 55 Mietparteien)
Da war ein Kabelanschluss vorhanden.
Wäre das nicht der vertragsmässige Zustand der Wohnung auf den der Mieter einen Anspruch hat.
Könnte man nicht die Wiederherstellung des vertragsmässigen Zustandes einklagen?
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fürchte es kommt drauf an was genau gemietet wurde. Wurde ein Kabel Anschluss gemietet oder wurde nur allgemein der TV-Empfang gemietet. Wenn nur allgemein TV-Empfang gemietet wurde, dann kann die TV-Versorgung auch über Sat erfolgen. Allerdings könnte es hier auch eine konkludente Vertragsänderung gegeben haben, dadurch das der Mieter die neue Situation (kein TV-Empfang) akzeptiert hat. Dann gäbe es keinen Anspruch mehr, nicht mal auf Sat-TV.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Strider,
ich ging davon aus, daß ein gewisser TV Empfang von Anfang an vorhanden war und der Mieter deshalb einen Anspruch darauf hätte.
Strider hat folgendes geschrieben::
Allerdings könnte es hier auch eine konkludente Vertragsänderung gegeben haben, dadurch das der Mieter die neue Situation (kein TV-Empfang) akzeptiert hat. Dann gäbe es keinen Anspruch mehr, nicht mal auf Sat-TV.

Meiner Ansicht nach hat der Mieter hier nur eine erheblich schlechtere Versorgung abgelehnt, nicht die Versorgung über Sat generell.

Andy2009 hat folgendes geschrieben::
Es wird eine Sat Schüssel auf dem Dach montiert von Fa. XYZ, mit dem jeder Mieter selber einen Vertrag schließt. Das ganze sollte 7,00 Euro pro Monat kosten. Vertragslaufzeit 2 Jahre.
Wer hat denn den Kabelanschluß bisher bezahlt?
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Andy2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Andy2009 hat folgendes geschrieben::
Es wird eine Sat Schüssel auf dem Dach montiert von Fa. XYZ, mit dem jeder Mieter selber einen Vertrag schließt. Das ganze sollte 7,00 Euro pro Monat kosten. Vertragslaufzeit 2 Jahre.
Wer hat denn den Kabelanschluß bisher bezahlt?[/quote]

Wir die Mieter haben ihn über die Miete gezahlt.
Der VM war nur der Vertragspartner und hat sich die kosten zu 100% von uns Mieter erstatten lassen. So ist das in sehr vielen Fällen.

Ich sehe die ganze Maßnahme als Möglichkeit Geld mit dem Empfang zu machen.

Kabel = Kosten die zwar erstattet werden, aber keinen Gewinn ergeben.

Sat-Anlage = Keine Kosten, aber man bekommt einen Anteil der Gebühren vom Sat-Betreiber für das aufstellen der Anlage.

Strider hat folgendes geschrieben::
Eigene Kabel verlegen ist definitiv eine bauliche Massnahme und das nicht im kleinen Rahmen. Wenn die Kabel bis in die Wohnung des Mieters gelegt werden, müssen evtl. Wände aufgestemmt werden usw. Das ist dann ne Nummer die der VM in jeden Fall zustimmen muss.


Also, so ist das nicht. Die Hauptdose des Kabels liegt im Keller. Wir wohnen im EG.
An die Hauptdose kommt ein Verteiler und von diesem geht dann der Kabel in unsere Wohnung. Dies könnte ggf. sogar über den Kabelschacht gehen, der hier vorhanden ist.
Genau können wir das nicht sagen, da der Zugang dem Techniker verwehrt wird.

Aber Wände aufstemmen muß man mit Sicherheit nicht. Das wird alles Aufputz gemacht.

karli hat folgendes geschrieben::

Meiner Ansicht nach hat der Mieter hier nur eine erheblich schlechtere Versorgung abgelehnt, nicht die Versorgung über Sat generell.


So ist es karli.
6 Radiosender und 24 TV Sender ist für einen Sat Empfang nicht nur lächerlich, sondern unverschämt. Dazu kam auch noch, das die Sat Typ wie ein Zeitungsdrücker aufgetreten ist. Von so einem Menschen würde wir nichts kaufen geschweige den einen Vertrag mit ihm abschliessen. Er hat hier im Haus sogar Leute nahezu den Vertrag aufgedrängt die eine Sat-Schüssel auf dem Balkon haben, da diese Ihre Heimatsender nur über Schüssel empfangen können.
Dieser wird über diese Hausschüssel aber nicht gewährleistet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Andy2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo liebe User.

Hat keiner mehr eine Lösung.
Ist der Fall so ungewöhnlich, das es keine Erfahrungen damit gibt Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist doch alles klar. Der Mieter hat die Wahl, entweder er akzeptiert den Willen des VMs oder er klagt dagegen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.