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Verfasst am: 03.02.09, 17:32 Titel: Anschlußgarantie nach Neuwagenkauf ungültig - was tun
Problem:
Kunde A hat vor 2 Jahren einen Neuwagen bei einem weit entfernten auswärtigen Händler B gekauft.
Ausgehandelt war ein Kaufpreis inclusive Sonderfinanzierung und 2 Jahre Garantieverlängerung nach den 2 Jahren Neuwagengarantie.
Da das Auto nun 2 Jahre alt ist, hat Kunde A die Vertragsunterlagen des Anschlußgarantievertrages durchgesehen, wonach dem von beiden Seiten unterschriebenen und vom Händler gestempelten Antrag auf Anschlussgarantie keine weitere Bestätigung des Garantiegebers folgte.
Ein Anruf beim Garantiegeber ergab, dass das Auto damals dort nicht registriert wurde, was Aufgabe des Händlers B nach Vertragsabschlusss gewesen wäre.
Wegen dieses Versäumens hat der Händler auch den Garantiebeitrag von über 400 € nicht von seinem Konto abbuchen lassen, wozu er sich im Garantieantrag schriftlich verpflichtet hatte.
Kunde A hat nun keine Anschlussgarantie und er ist um die über 400 € Vorteil gebracht worden, die der Händler für die versprochene Anhschlußgarantie aus eigener Tasche aufbringen wollte.
Wie könnte man die Lage beurteilen, da der Händler B nun das Problem kennt, Versäumnisse zugibt, aber trotzdem nichts für Kunde A unternimmt ?
Vielleicht weil er denkt, der Kunde A hat ja keinen direkten materiellen Schaden davon gehabt, die Garantieverlängerung würde ja vielleicht nie benötigt und die über 400 € dafür könne er sich jetzt sparen, da eine nachträgliche Registrierung nicht möglich ist..... ?
Schriftlich im Kaufvertrag festgehalten ZITAT: " inclusive 24 Monate Lifetime Garantie " und schriftlich im Antrag auf [Name gelöscht. Forenregeln beachten! Biber] als Beitragsschuldner und Vermittler mit Kontoeinzugsdaten/ Stempel/ Unterschrift des Händlers B + Signatur Kunde A.
Händler B gab telefonisch das Versäumnis zu, wollte sich kümmern und sitzt seit mehreren Tagen die Sache aus.
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