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Verfasst am: 03.02.09, 13:27 Titel: Unterschlagung ? Weiß nicht weiter
Hallo,
Person A kauft beim Autohändler B einen neuen Pkw. Er hat einen Kaufvertrag unterschrieben 12.000 bar bezahlt und das Auto mitgenommen weil A es selber zulassen will. Es wird vereinbart, dass B den KFZ-Brief dem A zuschickt sobald B den vom Hersteller/Bank bekommt. Nun hat A erfahren, das B den Brief nicht bekommt, wenn er das Auto nicht auslöst aus der Händlerfinanzierung. B hat zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet.
Wie ist die Rechtslage? Hat die Bank anspruch auf das Auto was durch A schon bezahlt wurde. Hat A das Recht das Fahrzeug zu behalten und zuzulassen oder was kann sonst passieren?
Der gekaufte Pkw des A hatte B der Bank sicherungsübereignet. Diese Sicherungsübereignung bewirkt, dass A von B nur über den gutgläubigen Erwerb Eigentümer werden konnte. Fraglich für die Gutgläubigkeit des A dürfte sein, ob er zum Zeitpunkt der Einigung und Übergabe des Pkw´s wusste, dass sich der Brief bei einer Bank befindet.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
ich glaube das es gang und gebe ist, dass ein (großer) Vertragshändler seine Pkw`s auf dem Hof zwischenfinanzieren lässt. Indirekt wusst A natürlich das der Brief bei der Bank liegt, sonst hätte B ihn ja gleich aushändigen können. Das kann doch aber nicht schädlich sein. Gutgläubig ist für mich auch wenn A einen rechtmäßigen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Wie soll A kontrollieren können, was B mit dem Geld macht.
Für mich ergeben sich folgende Fragen:
Kann die Bank von A das Auto zurückverlangen?
Wer hat Ansprüche gegen B, die Bank oder der A.?
Wirbelt ein Inso-Verw. vielleicht alles wieder durcheinander.?
LG Conny
Zuletzt bearbeitet von consch am 04.02.09, 11:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
Indirekt wusst A natürlich das der Brief bei der Bank liegt, sonst hätte B ihn ja gleich aushändigen können. Das kann doch aber nicht schädlich sein.
Doch, es wäre schädlich für einen gutgläubigen Eigentumserwerb, wenn der Käufer positiv weiss, dass eine Bank im Besitz des Briefes ist. Die mögliche Annahme hingegen reicht nicht aus, um Gutgläubigkeit zu verneinen.
Zitat:
Gutgläubig ist für mich auch wenn A einen rechtmäßigen Kaufvertrag abgeschlossen hat.
Wie soll A kontrollieren können, was B mit dem Geld macht.
Das Geld spielt beim Eigentumsübergang des Pkw´s erstmal keine Rolle (außer es war z.B. ein Eigentumsvorgehalt vereinbart etc.)
Zitat:
Kann die Bank von A das Auto zurückverlangen?
Nein, wenn A durch einen gutgläubigen Erwerb Eigentümer wurde. Dann kann A von der Bank auch den Brief herausverlangen.
Zitat:
Wer hat ansprüche gegn B die Bank oder der A.?
Die Ansprüche der Bank wollen wir doch nicht diskutieren?! Wenn A Eigentümer wurde, dann hat B seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllt. Wenn nicht, dann hat A Anspruch auf Eigentumsverschaffung des Pkw´s.
Grüße
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