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Gerichtsstandsvereinbarung gültig?

 
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 18:05    Titel: Gerichtsstandsvereinbarung gültig? Antworten mit Zitat

Hallo!

Zwei juristische Personen (eine aus Kassel und eine aus Frankfurt) treffen folgende Gerichtsstandsvereinbarung:

Gerichtsstand ist das AG Gießen.

Streitwert 10.000€. Ist die Vereinbarung örtlich und sachlich zulässig?

Vorab vielen Dank!
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die Vereinbarung über die örtliche Zuständigkeit ist i. O.

Die Vereinbarung über die sachliche Zuständigkeit ist nur zulässig, wenn der Rechtsstreit nicht wegen einer Sache vor einem Gericht geführt werden muß, welches ausschließlich zuständig ist (vgl. §§ 29 a bis 32 b ZPO). Siehe auch § 40 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.
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moro
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber siehe auch § 40 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Auch hinsichtlich der örtliche Zuständigkeit kann man sich nicht qua Gerichtsstandsvereinbarung über ausschließliche Zuständigkeiten (z.B. § 24 ZPO) hinwegsetzen.

Außerdem gilt § 38 ZPO ("Zugelassene Gerichtsstandsvereinbarung") nicht schlechthin für alle juristischen Personen, sondern er gilt für "Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen".

Gruß,
moro
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Die Vereinbarung über die sachliche Zuständigkeit ist nur zulässig, wenn der Rechtsstreit nicht wegen einer Sache vor einem Gericht geführt werden muß, welches ausschließlich zuständig ist (vgl. §§ 29 a bis 32 b ZPO). Siehe auch § 40 Abs. 2 Nr. 1 ZPO.


Es wurde eine Computeranlage verkauft. Dann müsste es doch passen oder? Es verkauft eine GmbH an eine AG.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Truthahn029 hat folgendes geschrieben::
Es wurde eine Computeranlage verkauft. Dann müsste es doch passen oder? Es verkauft eine GmbH an eine AG.

M. E. ja. Da im Ausgangsbeitrag von "juristischen Personen" die Rede war, habe ich leichtsinnigerweise § 38 Abs. 1 ZPO nicht mehr erwähnt.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

Alles korrekt.

Ergänzend sei noch angemerkt, dass bei Verwendung von AGB hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit etwas anderes gelten kann.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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