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buru noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.01.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 30.01.09, 15:40 Titel: GBR-Anteil an GmbH verkaufen |
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Hallo liebe Recht.de Gemeinde,
angenommen Person A hat mit Person B zusammen eine GbR, Anteil hat jeder 50/50. Kann Person A eine GmbH gründen und seinen GbR Anteil an diese GmbH verkaufen?
Wenn das funktioniert, was passiert bei Zahlungsunfähigkeit der GbR, wenn 50 % der GbR-Anteile die GmbH hält?
Wäre super, wenn mir jemand bei dieser Fragestellung behilflich sein kann.
Danke und viele liebe Grüße |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 30.01.09, 17:56 Titel: |
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Grundsätzlich kann auch eine GmbH Gesellschafter einer GbR werden.
Person B und die GmbH haften mit Ihrem Vermögen.
Diese Konstellation kann nachteilig für Person B sein, er haftet mit „Haus und Hof“, die GmbH „nur“ mit der Gesellschaftsvermögen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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Kleinalrik FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 30.01.09, 17:58 Titel: |
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Das ist IMHO nicht möglich, da eine GbR keine Kapitalgesellschaft ist.
Eine GbR besteht nicht aus veräußerlichen Anteilen, sondern aus Personen. Immerhin können diese Personen auch juristische Personen sein. Eine GmbH könnte also Gesellschafter der GbR werden, während ein anderer Gesellschafter ausscheidet, mit den entsprechenden Nachhaftungspflichten. |
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Chess45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 30.01.09, 20:33 Titel: |
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Big Guro hat folgendes geschrieben:: | Grundsätzlich kann auch eine GmbH Gesellschafter einer GbR werden.
Person B und die GmbH haften mit Ihrem Vermögen.
Diese Konstellation kann nachteilig für Person B sein, er haftet mit „Haus und Hof“, die GmbH „nur“ mit der Gesellschaftsvermögen. |
Na ja, wenn B wirklich Vermögen hätte, würde eine GmbH oder GmbH & Co KG nutzen. Aber doch keine GbR. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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Big Guro FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.03.2007 Beiträge: 2888
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Verfasst am: 31.01.09, 09:49 Titel: |
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Chess45 hat folgendes geschrieben:: |
Na ja, wenn B wirklich Vermögen hätte, würde eine GmbH oder GmbH & Co KG nutzen. Aber doch keine GbR. |
Hallo Chess45
Es ging nicht darum, ob diese Konstellation sinnvoll ist (dies lässt sich ohne Kenntnis des Sachverhalts sowiso nicht sagen), sondern ob dies rechtlich möglich wäre. Auch mit Vermögen kann eine GbR sinnvoll sein. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat" |
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towel day FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 31.01.09, 12:16 Titel: |
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Kleinalrik hat folgendes geschrieben:: | Das ist IMHO nicht möglich, da eine GbR keine Kapitalgesellschaft ist.
Eine GbR besteht nicht aus veräußerlichen Anteilen, sondern aus Personen. Immerhin können diese Personen auch juristische Personen sein |
Kleiner Widerspruch, finden Sie nicht?
Wenn der Gesellschaftsvertrag der GbR das zulässt, kann A seine Anteile selbstverständlich auf die GmbH übertragen. Geht dann die GbR pleite, wird sich vermutlich die Insolvenz der GmbH anschließen. Ist nix anderes als bei der GmbH & Co. KG, nur dass bei der GbR eben noch B mit seinem gesamten Vermögen haftet. A ist - nach Ablauf der 5 Jahre Nachhaftung - aus dem Rennen. _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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cmd.dea FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 31.01.09, 12:33 Titel: |
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Hi,
towel day hat folgendes geschrieben:: | Wenn der Gesellschaftsvertrag der GbR das zulässt, kann A seine Anteile selbstverständlich auf die GmbH übertragen. |
Vollkommen richtig. GbR Anteile könne wie andere Rechte frei übertragen werden (vorbehaltlich eventueller Regelungen im Vertrag).
Zitat: |
Geht dann die GbR pleite, wird sich vermutlich die Insolvenz der GmbH anschließen. |
Warum sollte das so sein? Die GmbH muss für die Verbindlichkeiten der GbR eintreten. Ob das zu deren Insolvenz führt, ist einzig eine Frage ihrer Kapitalausstattung.
Gruß
Dea |
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Kleinalrik FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 31.01.09, 23:54 Titel: |
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Sowas müsste dann in der Tat vorher im Gesellschaftervertrag geregelt sein oder ist von der Zustimmung der anderen Gesellschafter abhängig. So ohne weiteres kann man nicht einfach sein eingebrachtes Kapital veräußern (wie z.B. bei einer GmbH oder KG) und damit andere Gesellschafter in die GbR holen. Und wie bereits aufgezeigt ist man damit auch bezüglich der Gesellschafterhaftung nicht (sofort) aus dem Schneider. |
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towel day FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 02.02.09, 10:14 Titel: |
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cmd.dea hat folgendes geschrieben:: | Warum sollte das so sein? Die GmbH muss für die Verbindlichkeiten der GbR eintreten. Ob das zu deren Insolvenz führt, ist einzig eine Frage ihrer Kapitalausstattung. | Ich schrub: "vermutlich"
Warum ich das schrub? Erfahrungswerte. _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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Kleinalrik FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 02.02.09, 18:39 Titel: |
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Nicht schröb? Oder ist das der Konjunktiv? |
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Chess45 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 1813
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Verfasst am: 02.02.09, 18:49 Titel: |
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Kleinalrik hat folgendes geschrieben:: | ...Konjunktiv |
von der GbR? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen |
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towel day FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 03.02.09, 21:06 Titel: |
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Kleinalrik hat folgendes geschrieben:: | Nicht schröb? Oder ist das der Konjunktiv? | schröb ist auch nicht schlecht...
schrub gefällt mir aber trotzdem besser! _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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