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GBR-Anteil an GmbH verkaufen

 
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buru
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 15:40    Titel: GBR-Anteil an GmbH verkaufen Antworten mit Zitat

Hallo liebe Recht.de Gemeinde,

angenommen Person A hat mit Person B zusammen eine GbR, Anteil hat jeder 50/50. Kann Person A eine GmbH gründen und seinen GbR Anteil an diese GmbH verkaufen?

Wenn das funktioniert, was passiert bei Zahlungsunfähigkeit der GbR, wenn 50 % der GbR-Anteile die GmbH hält?

Wäre super, wenn mir jemand bei dieser Fragestellung behilflich sein kann.

Danke und viele liebe Grüße
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich kann auch eine GmbH Gesellschafter einer GbR werden.

Person B und die GmbH haften mit Ihrem Vermögen.

Diese Konstellation kann nachteilig für Person B sein, er haftet mit „Haus und Hof“, die GmbH „nur“ mit der Gesellschaftsvermögen.
_________________
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Kleinalrik
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist IMHO nicht möglich, da eine GbR keine Kapitalgesellschaft ist.

Eine GbR besteht nicht aus veräußerlichen Anteilen, sondern aus Personen. Immerhin können diese Personen auch juristische Personen sein. Eine GmbH könnte also Gesellschafter der GbR werden, während ein anderer Gesellschafter ausscheidet, mit den entsprechenden Nachhaftungspflichten.
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 30.01.09, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich kann auch eine GmbH Gesellschafter einer GbR werden.

Person B und die GmbH haften mit Ihrem Vermögen.

Diese Konstellation kann nachteilig für Person B sein, er haftet mit „Haus und Hof“, die GmbH „nur“ mit der Gesellschaftsvermögen.


Na ja, wenn B wirklich Vermögen hätte, würde eine GmbH oder GmbH & Co KG nutzen. Aber doch keine GbR.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::


Na ja, wenn B wirklich Vermögen hätte, würde eine GmbH oder GmbH & Co KG nutzen. Aber doch keine GbR.


Hallo Chess45

Es ging nicht darum, ob diese Konstellation sinnvoll ist (dies lässt sich ohne Kenntnis des Sachverhalts sowiso nicht sagen), sondern ob dies rechtlich möglich wäre. Auch mit Vermögen kann eine GbR sinnvoll sein.
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towel day
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
Das ist IMHO nicht möglich, da eine GbR keine Kapitalgesellschaft ist.

Eine GbR besteht nicht aus veräußerlichen Anteilen, sondern aus Personen. Immerhin können diese Personen auch juristische Personen sein

Kleiner Widerspruch, finden Sie nicht?

Wenn der Gesellschaftsvertrag der GbR das zulässt, kann A seine Anteile selbstverständlich auf die GmbH übertragen. Geht dann die GbR pleite, wird sich vermutlich die Insolvenz der GmbH anschließen. Ist nix anderes als bei der GmbH & Co. KG, nur dass bei der GbR eben noch B mit seinem gesamten Vermögen haftet. A ist - nach Ablauf der 5 Jahre Nachhaftung - aus dem Rennen.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

towel day hat folgendes geschrieben::
Wenn der Gesellschaftsvertrag der GbR das zulässt, kann A seine Anteile selbstverständlich auf die GmbH übertragen.


Vollkommen richtig. GbR Anteile könne wie andere Rechte frei übertragen werden (vorbehaltlich eventueller Regelungen im Vertrag).

Zitat:

Geht dann die GbR pleite, wird sich vermutlich die Insolvenz der GmbH anschließen.


Warum sollte das so sein? Die GmbH muss für die Verbindlichkeiten der GbR eintreten. Ob das zu deren Insolvenz führt, ist einzig eine Frage ihrer Kapitalausstattung.

Gruß
Dea
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas müsste dann in der Tat vorher im Gesellschaftervertrag geregelt sein oder ist von der Zustimmung der anderen Gesellschafter abhängig. So ohne weiteres kann man nicht einfach sein eingebrachtes Kapital veräußern (wie z.B. bei einer GmbH oder KG) und damit andere Gesellschafter in die GbR holen. Und wie bereits aufgezeigt ist man damit auch bezüglich der Gesellschafterhaftung nicht (sofort) aus dem Schneider.
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towel day
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 10:14    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Warum sollte das so sein? Die GmbH muss für die Verbindlichkeiten der GbR eintreten. Ob das zu deren Insolvenz führt, ist einzig eine Frage ihrer Kapitalausstattung.
Ich schrub: "vermutlich"

Warum ich das schrub? Erfahrungswerte.
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht schröb? Oder ist das der Konjunktiv?
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 02.02.09, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
...Konjunktiv

von der GbR?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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towel day
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
Nicht schröb? Oder ist das der Konjunktiv?
schröb ist auch nicht schlecht...

schrub gefällt mir aber trotzdem besser!
_________________
Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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