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Gebühr nach Kreditrückzahlung
Ärger mit der Bank hatten einige Verbraucher nach der Rückzahlung oder Umschuldung ihrer Kredite. Ein Kunde der (XY-Bank / report) etwa wollte nach der Rückzahlung seines Baukredits eine Löschungsbewilligung haben. Sie ist nötig, um die zugunsten der Bank eingetragene Grundschuld im Grundbuch zu löschen. Prompt zog die (XY-Bank / report) dafür ein "Entgelt für Grundbucherklärung" in Höhe von 127 Euro von seinem Konto ein. Dabei hatte der BGH schon 1991 entschieden: Die Bank ist verpflichtet, eine Löschungsbewilligung auszustellen, eine Gebühr dafür ist unzulässig. Die (XY-Bank / report) buchte die Gebühr sofort zurück, als der Kunde protestierte.
( Quelle ARD )
Dabei hatte der BGH schon 1991 entschieden: Die Bank ist verpflichtet, eine Löschungsbewilligung auszustellen, eine Gebühr dafür ist unzulässig.
( Auszug)
Meine Frage:
Wo kann ich dieses Urteil finden bzw. das Aktenzeichen ?
Auf der BGH Seite sind Urteile erst ab Anno 2ooo.
Für sachdienliche Hinweise jeweils ein
MfG
Emi 1o
Ein jedoch für die Nennung von Klarnamen - report, Moderator FDR
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