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Verkauft gebrauchter Software

 
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seeschlange
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.08.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 02:26    Titel: Verkauft gebrauchter Software Antworten mit Zitat

Ich habe in den vergangenen Monaten einige gebrauchte Software der Firma Quxxx zum Weiterverkauf eingekauft und auch weiterverkauft. Es handelte sich um Einzelhandelsversionen mit Datenträger in Originalverpackung.
In allen Fällen wurde gemäß den Lizenzbestimmungen von Quxxx die Weitergabe der Software bei Quxxx beantragt. Quxxx hat bisher der Weitergabe der Software zugestimmt.
Jetzt hat Quxxx mir in einer Email mitgeteilt, dass sie keiner weiteren Lizenzübertragung zustimmen werden, da Sie mit dem Weiterverkauf gebrauchter Software nicht einverstanden sind, außer in folgenden Fällen: Firmenzusammenschliessung und Firmenübernahme.
Quxxx möchte offensichtlich den gewerblichen Handel mit gebrauchter Quxxx Software unterbinden.
Hier die Passagen aus den Lizenzbestimmugen, die mit der Weitergabe der Software zu tun haben:
- Dem Endbenutzer wird eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur BENUTZUNG der SOFTWARE und der Dokumentation erteilt.
- Dem Endbenutzer wird einzig und allein das Recht erteilt, die Software samt Begleitdokumentation gemäß dieser Lizenzvereinbarung zu benutzen. Die SOFTWARE wird lizenziert, nicht verkauft.
- Übertragung/Abtretung: Ohne vorherige schriftliche Einwilligung eines leitenden Angestellten von Quxxx oder eines schriftlich entsprechend bevollmächtigten Vertreters von Quxxx darf der Endbenutzer diese Lizenzvereinbarung oder einen Teil derselben nicht direkt oder indirekt übertragen oder abtreten.

Die vorliegenden Gerichtsurteile zum Verkauf gebrauchter Software geben leider keine eindeutige Auskunft darüber, ob Quxxx die Weitergabe ihrer Software durch entsprechend formulierte Lizenzbestimmungen unterbinden kann. Da einige größere Händler ebenfalls mit gebrauchter Quxxx Software handeln, vermute ich allerdings, dass Quxxx ihre Rechtsposition nicht vor einem Gericht durchsetzen möchten.

Gruß

seeschlange
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 02:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich könnte mir vorstellen, daß hier der §17 Absatz 2 zum Tragen kommen könnte: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__17.html
Das heißt, die Firma darf den Weiterverkauf nicht untersagen.
Ist aber nur meine bescheidene Meinung
_________________
Geist ist Geil!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wo stehen denn die Lizenzbedingungen?
EULAs die man erst bei der Installation des Programms sieht und abnicken muss, sind in D nicht bindend.
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