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recht.de :: Thema anzeigen - § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen vs. § 24 Freie Benutzu
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§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen vs. § 24 Freie Benutzu

 
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 14:38    Titel: § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen vs. § 24 Freie Benutzu Antworten mit Zitat

Hallo,

was konkret ist da der Unterschied (einmal erlaubt und einmal nicht):

Zitat:
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.


Zitat:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.


Danke,
Jonas
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hier wird es eigentlich gut erklärt:

http://www.irights.info/index.php?id=390
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 04:28    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht unelegant ist auch folgender Erläuterungsversuch:
http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Gruß aus Berlin, Gerd
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