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Verfasst am: 03.02.09, 14:38 Titel: § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen vs. § 24 Freie Benutzu
Hallo,
was konkret ist da der Unterschied (einmal erlaubt und einmal nicht):
Zitat:
§ 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen
(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.
Zitat:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
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