Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
die MV hat einen Betrag klar zweckgebunden festgelegt. Der geschäftführende Vorstand hat dieses Geld während des Geschäftsjahres ohne Zustimmung des kompletten Vorstands und der Mitgliederversammlung anderweitig verwandt. Dies ist in meinen Augen eine Zweckendfremdung!? Ist dies so richtig und was sollte man jetzt tun?
Ist: z.B. der geschäftsführende Vorstand verpflichtet dieses Geld aus eigener Tasche in die Kasse zurückzulegen?
ich denke, dass der Vorstand in einer MV dazu Rechenschaft ablegt, warum die Umlage für einen anderen Zweck eingesetzt wurde. Dann erst kann die MV über evtl. Schadenersatzforderungen des Vorstands gegenüber dem Verein entscheiden.
Gruß
Hardy DD _________________ Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat.
Wilhelm Busch
aber das Geld ist nun mal durch die MV zweckgebunden und ich habe gelernt, aus einigen anderen Fällen, dass wenn etwas fest geregelt ist, keiner dies aushebeln kann. Bedeutet: Sobald die anderweitige Verwendung anstand und das Geld gebraucht wurde (wie auch immer), hätte eine außerordentliche MV einberufen werden müssen, den nur diese kann den eigenen Beschluß wandeln oder aufheben. Ich kann doch auch nicht Gelder veruntreuen oder entfremden und dann, wenn´s auffällt sagen: Ich hab´s aber gebraucht! Mann muß ja auch einen Spender, der zweckgebunden spendet, überreden einem anderen Zweck zu zu stimmen oder, wenn wenn er nicht zustimmt, sogar das Geld zurückgeben!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.