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Modernisierung Treppenhaus

 
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Kobald
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:08    Titel: Modernisierung Treppenhaus Antworten mit Zitat

Herr A wohnt seit 4 Monate in einem Mehrfamilienhaus. Jetzt sagte der Vermieter das er das Treppenhaus renovieren möchte. Was darf er den da an Modernesierungskosten pro qm verlangen bzw darf er das.
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn da nichts außergewöhnliches passiert, was zu einer Wohnwertverbesserung führt (z.B. Fahrstuhleinbau), dürfte ist sich um eine reine Instandhaltungsmaßnahme handeln. Keine Kostenumlage auf den Mieter.
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Kobald
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Also es wird da kein Fahrtuhl eingebaut. Nur neu gemalert und Holz an den Decken verkleidet sowie Strahler neu eingebaut. Also das Treppenhaus sieht auch so nicht mehr schön aus. Wie gesagt ist die frage ob er da was, und wieviel er da umlegen darf.
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Rolltreppen vielleicht? Cool
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die beschriebenen Maßnahmen sind eher Renovierungsarbeiten und können daher keine Auswirkungen auf die Miete haben.
_________________
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 23.02.09, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kobald hat folgendes geschrieben::
Also es wird da kein Fahrtuhl eingebaut. Nur neu gemalert und Holz an den Decken verkleidet sowie Strahler neu eingebaut. Also das Treppenhaus sieht auch so nicht mehr schön aus. Wie gesagt ist die frage ob er da was, und wieviel er da umlegen darf.
Es ist meiner Ansicht nach Renovierungsarbeiten mit einer Verschönerung des Treppenhauses, welches höchstens den Verkaufswert des Hauses zu gute kommt, aber nicht den Wohnwert der einzelnen Wohnungen erhöhen.

Daher sind meiner Ansicht nach die Renovierungskosten voll vom Vermieter zu tragen und nicht auf den Mieter umsetzbar.

Gruß
pcwilli
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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