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Rechtsschutzversicherund! Erbschaft! Nach Tod abgeschlossen!
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Laura
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 09:44    Titel: Rechtsschutzversicherund! Erbschaft! Nach Tod abgeschlossen! Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen im September 2004 stirbt ein Elternteil.
Die Erbschaftsangelegenheit wurde bis jetzt noch nicht ausgelöst.
Die Rechtsschutzversicherung wurde am 1. Februar abgeschlossen.
Angenommen im Jahr 2006 kommt es zum Erbstreit.
Werden den die Kosten übernommen?
In den ARB steht, daß man versichert ist für alle Streitigkeiten, die nach Versicherungsbeginn auftreten.
Beginnt ein Erbstreit zeitlich dirket nach dem Tod?
Hätte die Versicherung schon vor dem Tod bestehen müssen.
Oder rechnet man vom Zeitpunkt, wenn der Rechtsstreit um das Erbe (angenommen 2006) begonnen hat?

Danke
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

das familienrecht ist bei den rechtsschutzversicherungen komplett ausgeschlossen. daher erübrigt sich die frage. eventuell ist eine "erstberatung" mitversichert. der versicherer wird darüber auskunft geben, ob versicherungsschutz hierfür besteht.
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Laura
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.02.05, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso ist denn Familienrecht ausgeschlossen?
Ich kann doch Familie, Beruf, Privat und Verkehr versichern.
Und bei Familie ist doch der Teil um Erbschaft eingeschlossen.
Oder habe ich da irgendwas falsch verstanden beim Abschluß der Versicherung?

Danke
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Laura
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.02.05, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe gerade noch mal die ARB's gelesen.
Tatsächlich steht da, daß der Rechtschutz:
Beratungs-Rechtschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
umfaßt.
Ich schätze, die Betonung liegt auf "Beratung".
Das hat mir der Versicherungsmensch ein bißchen anders rübergebracht.
Da werde ich noch mal nachfragen.
Was kostet ein Beratungsgespräch eigentlich in der Regel? Maximum?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.02.05, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

ich vermute aber mal, dass hier die ursache die erbschaft an sich ist, die unmittelbar mit dem todesfall eingetreten ist.

damit liegt die ursache für den rechtstreit vor versicherungsbeginn.

abgesehn davon könnte u.u. auch eine wartezeit enthalten sein.

ich bin aber kein rsv-spezi.
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Hamster
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 24.02.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wartezeiten gibt es beim RS im Arbeitsrechtsschutz, Wohnung- und Grundstücksrechtschutz, allegemeine Vertragsrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz und Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen.

Wegen ner Beratung wird sich vermutlich keine Gesellschaft querstellen, sofern man vorher ne Deckungszusage einholt über die Schadensabteilung, wenn doch einfach mal mit dem Außendienstler sprechen, über Kulanz gehts dann meistens doch noch.
Man ist ja schließlich auch in der Zukunft noch an Verträgen interessiert.
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 24.02.05, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Also der Beratungsrechtsschutz sieht eine Erstberatung nach Änderung der Rechtslage vor. Änderung der Rechtslage und damit Schadeneintritt ist der Todestag. Damit wird der Versicherer die Erstberatung nicht übernehmen. Auch nicht weil die so preisgünstig ist. Und Kulanzentscheidungen bei RS sind mir eher selten untergekommen.
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Na Thom, keine Ahnung welche Erfahrungen Du mit RS Versicherern bisher gemacht hast, aber Kulanz ist alles andere als selten in diesem Bereich, vorausgesetzt wir reden jetzt von RS-Versicherern und nicht von irgendwelchen Wald- und Wiesen-Gesellschaften die nen RS Tarif haben, ihn aber als Abfallprodukt ansehen.
Mit Sicherheit gibt es keine Garantie, das Kulanz in diesem Falle gewährt wird, aber versuchen kann man es immer und wenn der Außendienstler noch nen Braten riecht und weiß wie er mit dem Innendienst umzugehen hat, würde es mich nicht wundern, wenn man hierbei großzügig wäre.
Was ich aber auch verstehen kann ist, daß gerade Maklerkunden selten in diesen Genuß kommen, denn um nen Sachbearbeiter zu sowas zu bewegegen sieht er ganz gerne mehr als einen Vertrag im Haus und vorallem längerfristige Verträge, also 5 Jahresverträge, daß sind zumindest die Erfahrungen, die ich bisher im Bereich RS-Versicherer gemacht habe.
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

und da wären wir doch gleich wieder bei den mogeleien, weswegen die branche so verrufen ist. diese aussage kann ja nur von einem versicherungsvertreter kommen.

wer zahlt die zeche letztendlich? der kunde! sei es die versichertengemeinschaft durch zu hohe prämien oder der einzelne durch unsinnige knebelverträge...

tolle leistung! toller genuß!

im übrigen verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum wegen dieser sache hier so herumgezickt wird. rechtsschutz ist im familienrecht maximal für die erstberatung eingeschlossen und punkt. wir reden hier über ein anwaltshonorar von 50 bis 300 euro.
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hamster, da ist es ja wieder das Vorurteil gegenüber der "anderen" Vermittlerschaft. Na dann....
Wie können denn die "Erfahrungen" eines Einfirmenvertreters mit DEN Versicherern aussehen. Die gibt es nicht. Der einzige, fragliche, Trumpf sind vermeindlich gute Kontakte zum Innendienst. In Zeiten von "schlechten Zahlen" allerdings kein gutes Blatt. Und wie, bitte schön, kann der Vertreter RS Versicherer von Wald- und Wiesen Versicherern unterscheiden? Und wie bitte schön kann ein außenstehender Vertreter eine Vorgehensweise eines Maklers einschätzen.
Hamster, mal ganz abweichend, vor etwa einem Jahr haben sich zwei Vertreter aufgrund Kündigung der Gesellschaft als Makler selbstständig gemacht. Und keine schlechten. Aber bereits nach kurzer Zeit, haben Sie gemerkt, das da auch was dahintersteckt... und sind jetzt wieder Vertreter. Nimms so hin. Ich habe hier noch nie gegen andere Vermittlertypen geschossen. Dafür ist es wohl auch der falsche Ort. Aber solche Antworten ärgern mich. Wer Erfahrungen hat soll Sie einbringen unabhängig was er macht. Denn es geht HIER nicht um Verkauf!!!!! Also lass das!!!!!
_________________
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 26.02.05, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also Thom, ich hab nicht gegen andere Vermittlertypen geschossen, ich habe nur das auf den Tisch gepackt was wir beide kennen, und das ist nun mal das Kunden mit kurzfristigen Verträgen und geringer Bestandgröße einfach die A-Karte haben, wenn es darum geht auch mal Füfe grade sein zu lassen.
Denke auch meine Einblicke in andere Gesellschaften dürften ausreichend sein, um unterscheiden zu können was ein RS-Versicherer ist und was eine Wald- und Wiesen Gesellschaft die zwar nen RS-Tarif hat, ihn aber als Abfallprodukt sieht.
Und es gibt eben Unterschiede ob ich meinen RS-Vertrag bei ner Gesellschaft habe, die mit dieser Sparte aufgewachsen ist, oder bei ner Gesellschaft die erst seit einigen Jahren überhaupt sowas wie Rechtsschutz führt.
Einfirmenvertreter hört sch übrigens sehr lustig an, frage mich nur ob dieser Begriff überhaupt noch zeitgemäß ist in Zeiten von Zusammenschlüssen von Gesellschaften zu Gruppen.
Verkaufen möchte ich hier bestimmt nichts, dazu gibt es noch zuviele Haustüren in meiner Umgebung an denen ich noch nicht angeklopft habe Winken
Zum Thema Makler möchte ich mich jetzt nicht unbedingt auslassen, kenne genügend gute wie auch schlechte, und solange nicht einer von Euch bei meinen Kunden aufschlägt und ich mich hinterher mit der Rücknahme von Makleraufträgen beschäftigen muß belastet mich weder der schlechte noch der gute Makler.
Gegen jedes Kraut gibt es ein MIttelchen .

@ KAV, ich sehe da keine Mogeleien, das ist Pflege von guten Kunden. Winken
Es gibt aber noch ganz andere Wege seinem Kunden zu ner Beratung zu verhelfen, wenn man mit Rechtsschutz groß geworden ist, wenn der Innendienst sich mal weigert, und das ganz ohne die Gemeinschaft der Versicherten zu belasten.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 26.02.05, 03:00    Titel: Antworten mit Zitat

Auch bei Zusammenschlüssen bleibt es eine Firma. Du musst dem Vorstand deiner Gesellschaft dienen. Und schon aus rechtlichen Gründen steht der Vertreter bei der Firma und nicht bei den Kunden. Ich sage nur altmodisch "Auge und ohr des Versicherers". Und Du lässt Dich komischerweise immer wieder über Makler aus, entgegen Deiner Aussage. Und die Gesellschaften die, wie du sagst mit Rechtsschutz aufgewachsen sind, haben eine ganze Reihe von Sparten die sie erst seit kurzem betreiben und von denen Sie wenig Ahnung haben. Und da bist Du als "Einfirmenvertreter" eben blöd dran. Während ich mir theoretisch in jeder Sparte so allte Hase wie die A.... in Rechtsschutz suchen kann musst du die ganzen Sparten der Gesellschaft anbieten, die eben K.... sind! Oder lebt jemand von Rechtsschutz? Und wie schon mal irgendwo anders gesagt, kein Versicherer ist in mehr als 2-3 Sparten gut. Eher in weniger. Aber hier ist das völlig egal, was für ein Vermiittler Du bist oder eben auch was anderes.
Und zu Deiner Antwort bezüglich KAV:
Kauft Ihr "alten Rechtsschutzfüchse" dann den Anwalt für den Kunden von eurer Prov? Sehr glücklich
Aber das alles interessiert eben keinen anderen als uns hier im Forum. Deshalb nochmals,- lass diesen Kleinkrieg.
_________________
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 27.02.05, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Thom hat folgendes geschrieben::

Kauft Ihr "alten Rechtsschutzfüchse" dann den Anwalt für den Kunden von eurer Prov? Sehr glücklich


Bisher noch nicht nötig gewesen, Anwälte sind eben ein dankbares und treues Völkchen, man muß sie sich nur frühzeitig einfangen und ordentlich unterstützen. Winken

Thom hat folgendes geschrieben::

Und die Gesellschaften die, wie du sagst mit Rechtsschutz aufgewachsen sind, haben eine ganze Reihe von Sparten die sie erst seit kurzem betreiben und von denen Sie wenig Ahnung haben.


Nenne mir mal bitte eine davon., und was verstehst Du unter kurz ?
Zum Thema Ahnung, meinst damit jetzt den Innen- oder den Außendienst ?

Thom hat folgendes geschrieben::

Oder lebt jemand von Rechtsschutz?


Du wirst Dich wundern, unter Umständen und mit dem richtigen Vertrag, kann man davon sogar ganz gut leben.
Vorallem ist das Geschäft stornosicherer als so manche LV oder KV Winken
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 00:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hamster,
wolltest Du das schon immer mal einem Makler sagen?
Ohne noch näher auf Deine, für die Mitleser uninteressanten Details einzugehen, sei Vertreter wenns Dich glücklich macht. Ich kann damit leben. Mach Dein Ding wie du denks. Aber damit Du es nochmal hörst, und nur darauf zielten meine provokanten Aussagen ab:

Das hat hier nichts zu suchen!
_________________
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 01.03.05, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Na Du machst mir ja langsam Spaß, erst Fragen stellen und wenn Dir jemand antwortet einem erzählen wollen es würde hier nicht hingehören, was ist das denn, Maklerlogik ?
Angefangen hats doch schon oben, ich habe lediglich Laura nen Tipp gegeben was man versuchen könnte, weil ich aus der Praxis weiß, daß es immer wieder funktionieren kann, und schon haben sich meine 2 lieblings Makler über Dinge aufgeregt die sie nicht kennen.
Nehmt doch einfach mal hin, daß es Dinge im Versicherungsbereich gibt, die Ihr nicht kennt oder kennen wollt, wobei mir zweiteres als wahrscheinlicher erscheint, denn sonst müßtet Ihr ja zugeben, daß es für den Kunden nicht immer das Beste ist vom Makler betreut zu werden.
So und jetzt darfst Du natürlich gerne wieder, wie ichs schon erwarte, hier auf verfolgte Volksgruppe machen, nur weil Dir der böse böse Einfirmenvermittler mal die bitter böse Wahrheit gesagt hat. Winken
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