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Versorgungsausgleich steuerlich absetzbar?

 
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Sandra71
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Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 349

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 08:05    Titel: Versorgungsausgleich steuerlich absetzbar? Antworten mit Zitat

Frau A ist geschieden und im Versorgungsbezug (ehemalige Beamtin).

Im Rahmen des Versorgungsausgleiches werden von ihren Bezügen jeden Monat round about 35 Euro abgezogen, die zugunsten ihres Ex-Ehemannes in die Rentenkasse fließen.

Sind diese Beträge steuerlich absetzbar...und wenn ja: wo in der Steuererklärung müssen sie eingetragen werden?
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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hier kommen Sonderausgaben in Betracht:
§ 10 Abs. 1 Nr. 1b, § 22 Nr. 1c EStG
_________________
Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende Teufel-Smilie

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Moni X
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Anmeldungsdatum: 03.02.2009
Beiträge: 110

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie mal in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2008 auf Seite 6 links oben. Da finden Sie "alles"
_________________
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Bernd S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht!
Der Abzug als Sonderausgaben ist nur bei einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich möglich. Hier handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich. Die Bruttoversorgungsbezüge der Frau A werden um die rund 35,- € gekürzt. Von dem gekürzten Betrag werden die Steuern erhoben. Es gibt also keinen Grund, diese dann nochmals von der Besteuerung auszunehmen.

Die 35,- € stehen der deutschen Rentenversicherung zu und werden ihr jährlich erstattet. Sie werden deshalb aber nicht zu "Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen"; und sind deshalb auch nicht unter diesem Gesichtspunkt abzugsfähig.

Fazit:
Der im Wege des Versorgungsausgleichs übertragene Versorgungsanteil ist steuerlich nicht absetzbar und sollte in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Gruß
Bernd
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