Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Frau A ist geschieden und im Versorgungsbezug (ehemalige Beamtin).
Im Rahmen des Versorgungsausgleiches werden von ihren Bezügen jeden Monat round about 35 Euro abgezogen, die zugunsten ihres Ex-Ehemannes in die Rentenkasse fließen.
Sind diese Beträge steuerlich absetzbar...und wenn ja: wo in der Steuererklärung müssen sie eingetragen werden?
Schauen Sie mal in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2008 auf Seite 6 links oben. Da finden Sie "alles" _________________ Bitte nicht füttern: Bissig ohne Ende
[quote="lissy"]Cool, Moni, danke, du funktionierst ja wie ein Automat. Frage einwerfen --> Automat spuckt Antwort aus.
[/quote]
Vorsicht!
Der Abzug als Sonderausgaben ist nur bei einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich möglich. Hier handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich. Die Bruttoversorgungsbezüge der Frau A werden um die rund 35,- € gekürzt. Von dem gekürzten Betrag werden die Steuern erhoben. Es gibt also keinen Grund, diese dann nochmals von der Besteuerung auszunehmen.
Die 35,- € stehen der deutschen Rentenversicherung zu und werden ihr jährlich erstattet. Sie werden deshalb aber nicht zu "Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen"; und sind deshalb auch nicht unter diesem Gesichtspunkt abzugsfähig.
Fazit:
Der im Wege des Versorgungsausgleichs übertragene Versorgungsanteil ist steuerlich nicht absetzbar und sollte in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.