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Verfasst am: 04.02.09, 13:11 Titel: Kündigung wegen Mängeln
Hallo Leute,
ich habe mal folgende Fragen:
Am 02.01.2009 wird ein Mietvertrag geschlossen. Einzugstermin wird ist der 01.09.2009 vereinbart. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
1) Sehe ich es richtig, dass der Mieter den Mietvertrag kündigen kann, noch bevor er in die Wohnung eingezogen ist und dem Vermieter auch nur ein Cent gezahlt hat?
2) Bei der Wohnung gibt es einen versteckten Mangel, den der Vermieter verschwiegen hat. In dem gleichen Haus sitzt eine chemische Reinigung. Und wenn diese Reinigung mit bestimmten Chemikalien hantiert, dann zieht der Geruch bis in die Wohnung. Darf der Mieter in diesem Fall fristlos kündigen und die an den Makler gezahlte Kaution wiederverlangen?
2.) Ist das ein versteckter Mangel? Die chemische Reinigung wird doch garantiert aussen am Haus erkennbar gewesen sein. Für eine fristlose Kündigung halte ich das für nicht ausreichend. Eine Rückforderung der Maklerprovision ist eh nicht möglich. Da der Maklervertrag erfüllt wurde und dementsprechend der Makler einen Anspruch darauf hat. Evtl. könnte die Provision vom VM eingeklagt werden, aber unter den Voraussetzungen sehr wahrscheinlich nicht.
Verfasst am: 04.02.09, 13:26 Titel: Re: Kündigung wegen Mängeln
souii hat folgendes geschrieben::
Sehe ich es richtig, dass der Mieter den Mietvertrag kündigen kann, noch bevor er in die Wohnung eingezogen ist und dem Vermieter auch nur ein Cent gezahlt hat?
Kündigungsfrist bei MV, die noch nicht begonnen haben !
Mangels abweichender vertraglicher Regelung beginnt die Kündigungsfrist eines noch nicht begonnenen Mietverhältnisses bereits mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Vermieter zu laufen und nicht erst mit dem Datum des vereinbarten Mietbeginns, so das LG Krefeld, Urteil vom 26. 2. 2003 - 2 S 98/02
Verfasst am: 04.02.09, 13:30 Titel: Re: Kündigung wegen Mängeln
karli hat folgendes geschrieben::
souii hat folgendes geschrieben::
Bei der Wohnung gibt es einen versteckten Mangel, den der Vermieter verschwiegen hat. In dem gleichen Haus sitzt eine chemische Reinigung.
Ich frage mich, wie der Vermieter die Reinigung bei der Wohnungsbesichtigung versteckt hat?
Diese Geruchsbelästigung tritt immer in den Abendstunden auf. Der Vermieter hat immer darauf bestanden, dass alle Besichtigungen vormittags durchgeführt werden - wenn die Reinigung geschlossen hatte. Zu dem Zeitpunkt war kein Geruch vernehmbar.
Verfasst am: 04.02.09, 13:35 Titel: Re: Kündigung wegen Mängeln
souii hat folgendes geschrieben::
1) Sehe ich es richtig, dass der Mieter den Mietvertrag kündigen kann, noch bevor er in die Wohnung eingezogen ist und dem Vermieter auch nur ein Cent gezahlt hat?
Wenn keine andereweitige Vereinbarung besteht, wird dies zutreffen. Ein Ausschluss der Kündigung vor Mietbeginn wäre allerdings zu beachten.
Zitat:
2) Bei der Wohnung gibt es einen versteckten Mangel, den der Vermieter verschwiegen hat. In dem gleichen Haus sitzt eine chemische Reinigung. Und wenn diese Reinigung mit bestimmten Chemikalien hantiert, dann zieht der Geruch bis in die Wohnung. Darf der Mieter in diesem Fall fristlos kündigen und die an den Makler gezahlte Kaution wiederverlangen?
Der Mieter wird allenfalls Anspruch auf Mängelbeseitigung haben. Dazu muss aber überhaupt erst mal ein Mangel vorliegen. Da die Reinigung bei einer Besichtigung wohl kaum zu übersehen war, ist der normale Betriebsablauf auch dann noch lange kein Mangel, wenn der Mieter sich gestört fühlt. Der Mieter wird vermutlich darlegen müssen, dass die Freiheit von Gerüchen der Reinigung als Eigenschaft der Mietsache vom Vermieter zugesichert wurde. Eine fristlose Kündigung wird nur vermutlich bei Nachweis einer Gesundheitsgefährdung möglich sein.
Unabhängig davon wird eine Kaution nicht an einen Makler zu zahlen sein, sondern an den Vermieter. Der Makler bekommt bei entsprechender Vereinbarung eine Provision, auch Courtage genannt. Diese Provision ist die Vergütung für die Leistungen des Maklers und mit Abschluss des Mietvertrags verdient und fällig. Der Makler haftet regelmäßig nicht für die Vertragserfüllung und kann damit im Regelfall auch nicht zur Rückzahlung der Provision verpflichtet sein.
Verfasst am: 06.02.09, 00:57 Titel: Re: Kündigung wegen Mängeln
Werner hat folgendes geschrieben::
Kündigungsfrist bei MV, die noch nicht begonnen haben !
Mangels abweichender vertraglicher Regelung beginnt die Kündigungsfrist eines noch nicht begonnenen Mietverhältnisses bereits mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Vermieter zu laufen und nicht erst mit dem Datum des vereinbarten Mietbeginns, so das LG Krefeld, Urteil vom 26. 2. 2003 - 2 S 98/02
Ist damit nicht die Frage nach der chemischen Reinigung völlig irrelevant? Der Mieter kann dann doch sofort fristgerecht kündigen und wird - da die Kündigung vor Einzug wirksam wird - keine Miete zahlen müssen. Also warum sich den Stress wegen einer möglichen fristlosen Kündigung machen?
Davon mal abgesehen: woher weiss der Mieter überhaupt, dass der Geruch bis in die Wohnung zieht und ihn stört, wenn er noch gar nicht in der Wohnung wohnt ?????
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