Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gymnasium Oberstufe wiederholen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gymnasium Oberstufe wiederholen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.02.09, 02:20    Titel: Gymnasium Oberstufe wiederholen Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um das Bundesland NRW, Oberstufe

Nach meinem Wissenstand darf man diese doch nur einmal wiederholen?

Welche Reglung gilt für folgenden Fall:

Schüler A beendet die Stufe 11 erfolgreich und wird in Stufe 12 versetzt.
Zu Beginn von Stufe 12 wird Schüler A sehr schwer krank.
2 Monate nach Beginn von Stufe 12/1 meldet sich Schüler A von der Schule ab.
Er hat die Schule in den 2 Monaten von 12/1 sehr unregelmäßig besucht, bzw. mehr als die Hälfte der 2 Monate auf Grund von Krankheit gefehlt.
Nun pausiert Schüler A den Rest des Jahres und beginnt zum nächsten Schuljahr die Stufe 12 auf einer anderen Schule.
Er packt die Stufe nicht.
Darf er wiederholen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

keine Antwort Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
heini12
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

siehe APO GOST
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOGOSt.pdf
§ 19
Rücktritt und Wiederholung in den Jahrgangsstufen 11 bis 13
(1) Wer in der Jahrgangsstufe 12 nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann,
kann bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12/I auf Antrag in die Jahrgangsstufe
11 zurücktreten. Die Leistungsbewertungen im ersten Durchgang in
den Jahrgangsstufen 11 und 12/I und die Entscheidung über die Versetzung
in die Jahrgangsstufe 12 werden unwirksam. Am Ende der Jahrgangsstufe
11/II wird erneut über die Versetzung in die Jahrgangsstufe 12
entschieden.
(3) Wer nach der Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 nicht wenigstens
in zwei der vier belegten Leistungskurse fünf Punkte der einfachen Wertung
erreicht oder wer einen Leistungskurs mit null Punkten abgeschlossen
hat, muss die gymnasiale Oberstufe verlassen.
Die frage ist wie dein erster durchlauf in der 12. Klasse gewertet wird.
In den VV zu §19 gibt es den Hinweis, dass die obere Schulaufsichtbehörde dies Regelt.

Mit freundlichem Gruß

Heini
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Viola109
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

heini12 hat folgendes geschrieben::

Die frage ist wie dein erster durchlauf in der 12. Klasse gewertet wird.i


Meinst du dazu, die Anzahl der Punkte?
Wurde alles sehr schlecht gewertet. Ich habe ja beim ersten Durchlauf auf Grund von Krankheit gar keine einzige Klausur mitgeschrieben und war vielleicht von den drei Monaten einen Monat in der Schule.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.