Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Entschuldigung nicht angenommen...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Entschuldigung nicht angenommen...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
HaschiHH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 14:12    Titel: Entschuldigung nicht angenommen... Antworten mit Zitat

Hallo ich komme aus Hamburg und habe folgende frage:

Darf ein Lehrer eine Entschuldigung ablehnen, wenn zu viele Daten in der Entschuldigung vorhanden sind?
d.h. eine entschuldigung für vier oder fünf Tage? (keine folgetage)

wäre schön wenn ihr mir helfen könnetet....

gruß
Timo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn es sich um mehrere Fehltage handelt, die nicht zusammen liegen, dann ist es doch auch socher so, dass die Entschuldigung für den ersten Tag zu spät abgegeben wurde ??

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HaschiHH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

ja das stimmt aber dies stört ihn nicht.

es stört ihn nur, dass die mehrere daten in der entschuldigung stehen.

er meinte das sie alle entschuldigungen einzeln abgeben MUSS...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
er meinte das sie alle entschuldigungen einzeln abgeben MUSS...


eben, und dann wird er dir wahrscheinlich sagen, dass die für die Ersten Tahge zu spät ist und daher ungültig ??

Gruß roni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HaschiHH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

das zu spät abgeben is kein problem.

er hat von jedem die fehlstunden vorgelesen und dann hatten wir noch eine woche zeit sie abzugeben. und daraufhin hat er dann (ein woche späta) gesagt das er sie net annimmt...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dann schreiben sie ganz schnell ihre Entschuldigungen einzeln und freuen sich, dass das Zuspaetabgeben kein Problem ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HaschiHH
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

das is ja kein problem is auch schon getan...
s geht nur darum, dass ich gerne wissen möchte, ob er die trotzdem annehmen müsste...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 04.02.09, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht, dass dies irgendwo geregelt ist. Was will man denn letztlich tun, wenn die "zusammengefasste Entschuldigung" nicht angenommen wird? Klagen?

Wir sind zwar in einem Rechtsforum, aber manche rechtlichen Probleme sollten sich im Alltag gar nicht stellen.

Nachtrag: Wenn man nicht immer auf Konfrontationskurs ist im Leben, sind einem die Mitmenschen auch wesentlich wohlgesonnener. Cool

lg


Zuletzt bearbeitet von flipmow am 04.02.09, 16:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Um der Sache denn vielleicht doch noch etwas Rechtliches abzugewinnen:

Wenn anscheinend schon Einigkeit darüber besteht, dass die Sammelentschuldigung zu spät und damit ohnehin witzlos ist, kann man auch annehmen, dass sie nicht akzeptiert werden muss.

Es ist doch eine absurde Vorstellung, dass eine zu späte Entschuldigung dadurch fristgerecht wird, wenn sie in einer möglicherweise falschen Form vorliegt.


Um der Sache denn vielleicht auch noch etwas Moralisches abzugewinnen:

Angesichts des beschriebenen Sachverhaltes könnte man ja auch einmal darüber nachdenken, ob der Lehrer seinen Schülern eine goldene Brücke baut und vermeiden möchte, dass offensichtlich zu spät abgegebene und nachträglich gefertigte Entschuldigungen auftauchen und evtl. für alle Beteiligten zu Ärger führen?

Ansonsten siehe Richard Gecko.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
0Klaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst sollte man Sinn und Zweck der Entschuldigung prüfen.

Danach besteht Schulpflicht. Nicht zur Schule gehen braucht man nur dann, wenn ein bestimmter Grund vorliegt (zB Krankheit, dringende Familiäre Sachverhalte). Um dies zu rechtfertigen bedarf es einer formlosen Entschuldigung. Somit kann es kein "fristgerecht" geben. Im Zweifel muss man eine Entschuldigung zumindest bis zur Erstellung des Zeugnisses noch annehmen (wo die unentschuldigte Zeit eingetragen wird) oder bis ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Somit ist es auch unerheblich, wie viele Zettel man dann einreicht.

Bei Minderjährigen hat die Entsch. außerdem den Zweck, dass der Lehrer sich rückversichert, dass die Eltern wissen, dass die Kinder zu Hause waren und nicht grundlos gefehlt haben.

Im Übrigen kann es keinen Regelfall darstellen, dass man als Lehrer eingehende Schreiben rückdatiert (Eingangsstempel).
_________________
mfg
Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lisa63
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 126
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.02.09, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

HaschiHH hat folgendes geschrieben::
es stört ihn nur, dass die mehrere daten in der entschuldigung stehen.

er meinte das sie alle entschuldigungen einzeln abgeben MUSS...



Mir fiel jetzt spontan ein, dass es vielleicht organisatorische Gründe hat, warum der Lehrer Einzelentschuldigungen will.
Eventuell werden die Entschuldigungen, nach Datum sortiert, irgendwo eingeheftet.


Hast du gefragt, warum er das so will?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.