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Nach meinem Wissenstand darf man diese doch nur einmal wiederholen?
Welche Reglung gilt für folgenden Fall:
Schüler A beendet die Stufe 11 erfolgreich und wird in Stufe 12 versetzt.
Zu Beginn von Stufe 12 wird Schüler A sehr schwer krank.
2 Monate nach Beginn von Stufe 12/1 meldet sich Schüler A von der Schule ab.
Er hat die Schule in den 2 Monaten von 12/1 sehr unregelmäßig besucht, bzw. mehr als die Hälfte der 2 Monate auf Grund von Krankheit gefehlt.
Nun pausiert Schüler A den Rest des Jahres und beginnt zum nächsten Schuljahr die Stufe 12 auf einer anderen Schule.
Er packt die Stufe nicht.
Darf er wiederholen?
siehe APO GOST
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOGOSt.pdf
§ 19
Rücktritt und Wiederholung in den Jahrgangsstufen 11 bis 13
(1) Wer in der Jahrgangsstufe 12 nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann,
kann bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12/I auf Antrag in die Jahrgangsstufe
11 zurücktreten. Die Leistungsbewertungen im ersten Durchgang in
den Jahrgangsstufen 11 und 12/I und die Entscheidung über die Versetzung
in die Jahrgangsstufe 12 werden unwirksam. Am Ende der Jahrgangsstufe
11/II wird erneut über die Versetzung in die Jahrgangsstufe 12
entschieden.
(3) Wer nach der Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 nicht wenigstens
in zwei der vier belegten Leistungskurse fünf Punkte der einfachen Wertung
erreicht oder wer einen Leistungskurs mit null Punkten abgeschlossen
hat, muss die gymnasiale Oberstufe verlassen.
Die frage ist wie dein erster durchlauf in der 12. Klasse gewertet wird.
In den VV zu §19 gibt es den Hinweis, dass die obere Schulaufsichtbehörde dies Regelt.
Die frage ist wie dein erster durchlauf in der 12. Klasse gewertet wird.i
Meinst du dazu, die Anzahl der Punkte?
Wurde alles sehr schlecht gewertet. Ich habe ja beim ersten Durchlauf auf Grund von Krankheit gar keine einzige Klausur mitgeschrieben und war vielleicht von den drei Monaten einen Monat in der Schule.
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