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Hallo!
Ich hätte gerne Auskunft über die Rechtslage in folgendem fiktiven Fall:
Eine Person betreibt eine Webseite in der sich ein großer Blitz als Hintergrund sich nach rechts und unten wiederholt. Durch eine nichttransparente Texttablle wird der Blitz zum Großteil verdeckt.
Da der Bitz-Hintergrund erst ab einer bestimmten Textmenge nach unten ganz zu sehen ist, und sich nach rechts einmal wiederholt, meinen einige Besucher die SS-Runen erkennen zu können. Zusätzlich ist auf der Webseite eine Comic-Reihe zu sehen in der in primitiver kitschiger Zeichenart teilweise brutalste Gewaltdarstellungen zu sehen sind.
Das zuständige Amtsgericht wirft dem Betreiber der Webseite vor, gezielt SS-Runen darstellen zu wollen und durch die Comic-Reihe die dargestellte Gewalt verharmlosen zu wollen und verurteilt den Betreiber der Webseite zu einer hohen 3-stelligen Geldstrafe.
Ich persönlich halte ein derartiges Urteil für lächerlich, wüsste aber gerne mal inwiefern der fiktive Betreiber der fiktiven Webseite Chancen auf einen Freispruch in der Berufung hätte.
Kommt ganz darauf an, wie sich der fiktive Sachverhalt, der dem Seitenbetreiber vorgeworfen wird, im konkreten Falle nun aussehen würde (nein, daß ist keine Aufforderung Links oder Screenshots zu posten).
Oder kurz gesagt: So wirklich kann man das nicht beurteilen, wenn man die konkreten Umstände und Sachverhalte nicht kennt. _________________ Geist ist Geil!
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