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Verfasst am: 04.02.09, 12:41 Titel: Buchung des Verzugszinses
Hallo,
ich grüble gerade über folgendem Problem:
Im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens macht der Gläubiger gegenüber dem Schuldner Verzugszinsen auf die Hauptforderung geltend. Die Zinsen stehen nicht betragsmäßig im gerichtilchen Titel (Vollstreckungsbescheid), da sie laufend und von den Zahlungen des Gläubigers somit abhängig sind.
Wann sind die Zinsen erfolgswirksam einzubuchen?
- Zum Ende einer jeden Periode / eines jeden VZ in ihrer rechnerischen Höhe, dann ist allerdings unsicher, ob nachfolgende Zahlungen tatsächlich kommen bzw. der Zinsbetrag überhaupt erreicht wird (Tilgungsreihenfolge) oder
- erst im Zeitpunkt einer tatsächlichen (Raten-) Zahlung (soweit der Betrag ausreicht)?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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