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Buchung des Verzugszinses

 
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Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:41    Titel: Buchung des Verzugszinses Antworten mit Zitat

Hallo,

ich grüble gerade über folgendem Problem:

Im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens macht der Gläubiger gegenüber dem Schuldner Verzugszinsen auf die Hauptforderung geltend. Die Zinsen stehen nicht betragsmäßig im gerichtilchen Titel (Vollstreckungsbescheid), da sie laufend und von den Zahlungen des Gläubigers somit abhängig sind.

Wann sind die Zinsen erfolgswirksam einzubuchen?

- Zum Ende einer jeden Periode / eines jeden VZ in ihrer rechnerischen Höhe, dann ist allerdings unsicher, ob nachfolgende Zahlungen tatsächlich kommen bzw. der Zinsbetrag überhaupt erreicht wird (Tilgungsreihenfolge) oder
- erst im Zeitpunkt einer tatsächlichen (Raten-) Zahlung (soweit der Betrag ausreicht)?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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